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Rechtsprechung
   RG, 01.07.1889 - Rep. IV. 96/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1889,174
RG, 01.07.1889 - Rep. IV. 96/89 (https://dejure.org/1889,174)
RG, Entscheidung vom 01.07.1889 - Rep. IV. 96/89 (https://dejure.org/1889,174)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1889 - Rep. IV. 96/89 (https://dejure.org/1889,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Neues Verjährungsgesetz bei laufender Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 24, 266
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Dieser Grundsatz, der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entwickelt wurde (RGZ 24, 266, 271) hat nicht nur in Art. 169 EGBGB, sondern auch in Art. …
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Danach ist hier zwar für den Beginn der Verjährung noch das alte Recht maßgebend, für deren Dauer aber die längere neue Frist (vgl. RGZ 24, 266, 271 f.;… Kipp in: Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts, 9. Aufl., Erster Band, Frankfurt a.M. 1906, § 32 Fn. 10;… MüKo-BGB/Grothe, 7. Aufl., Art. 169 EGBGB Rdn. 3).
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

    Dies hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich für eine Verkürzung der Verjährungsfrist entschieden (statt aller BGH VII ZR 265/77 m.w.N.), wird aber seit jeher auch für eine Erschwerung der Verjährung nicht anders beurteilt (vergleiche schon RG Urt. v. 01.07.1889, RGZ 24, 266, 270).
  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 25/16

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beschaffungsvorgänge aufgrund der Preisgestaltung; …

    Dies hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich für eine Verkürzung der Verjährungsfrist entschieden (statt aller BGH VII ZR 265/77 m.w.N.), wird aber seit jeher auch für eine Erschwerung der Verjährung nicht anders beurteilt (vergleiche schon RG Urt. v. 01.07.1889, RGZ 24, 266, 270).
  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03

    Verjährung von Ansprüchen nach der KVO in der Übergangszeit nach Inkrafttreten …

    Danach ist hier zwar für den Beginn der Verjährung noch das alte Recht maßgebend, für deren Dauer aber die längere neue Frist (vgl. RGZ 24, 266, 271 f.;… Kipp in: Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts, 9. Aufl., Erster Band, Frankfurt a.M. 1906, § 32 Fn. 10;… MünchKomm.BGB/Grothe, 3. Aufl., Art. 169 EGBGB Rdn. 3).
  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 19/16
    Dies hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich für eine Verkürzung der Verjährungsfrist entschieden (statt aller BGH VII ZR 265/77 m.w.N.), wird aber seit jeher auch für eine Erschwerung der Verjährung nicht anders beurteilt (vergleiche schon RG Urt. v. 01.07.1889, RGZ 24, 266, 270).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2025 - 11 U 31/18

    Schienenkartell: fortbestehende Zulässigkeit der Feststellungsklage bei …

    Dieser Grundsatz, der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entwickelt wurde (RGZ 24, 266, 271), hat nicht nur in Art. 169 EGBGB, sondern auch in Art. …
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 93/14

    Zahlung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruches; Kartellabsprachen über …

    Dies hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich für eine Verkürzung der Verjährungsfrist entschieden (statt aller BGH VII ZR 265/77 m.w.N.), wird aber seit jeher auch für eine Erschwerung der Verjährung nicht anders beurteilt (vergleiche schon RG Urt. v. 01.07.1889, RGZ 24, 266, 270).
  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 11/15
    Dies hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich für eine Verkürzung der Verjährungsfrist entschieden (statt aller BGH VII ZR 265/77 m.w.N.), wird aber seit jeher auch für eine Erschwerung der Verjährung nicht anders beurteilt (vergleiche schon RG Urt. v. 01.07.1889, RGZ 24, 266, 270).
  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 89/14
    Dies hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich für eine Verkürzung der Verjährungsfrist entschieden (statt aller BGH VII ZR 265/77 m.w.N.), wird aber seit jeher auch für eine Erschwerung der Verjährung nicht anders beurteilt (vergleiche schon RG Urt. v. 01.07.1889, RGZ 24, 266, 270).
  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 24/16
  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 35/73

    Frage der Geltung der Verjährungsregelung des § 3 Nr. 11 …

  • BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59

    Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …

  • BGH, 06.07.1965 - VI ZR 71/64

    Anwendbarkeit der Reichsrechtsanwaltsordnung (RRAO) nach Inkrafttreten der …

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