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Rechtsprechung
   RG, 22.09.1894 - Rep. V. 218/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1894,117
RG, 22.09.1894 - Rep. V. 218/94 (https://dejure.org/1894,117)
RG, Entscheidung vom 22.09.1894 - Rep. V. 218/94 (https://dejure.org/1894,117)
RG, Entscheidung vom 22. September 1894 - Rep. V. 218/94 (https://dejure.org/1894,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 34, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 11.04.2017 - 5 KLs 403 Js 177245/14

    Strafbarkeit des Verstoßes gegen die urheberrechtliche Pflicht zur Meldung des …

    Zur Kompensation des Wegfalls der Einfuhrkonfrollmeldungen wurden die zivilrechtlichen Durchsetzungsinstrumente verstärkt im Wege der Einführung einer Meldepflicht für Importeure, der Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Handels und der Erweiterung der Auskunftspflichten des Handels (vgl. amtl. Begr. BR-Drucksache 218/94 vom 18.03.1994, S. 14/15;… BeckOK Urheberrecht Ahlberg/Götting/Grübler 15. Edition, UrhG § 54 e Rn. 2).

    Die zusammen mit dem System der Einfuhrkontrollen entfallenen Bußgeldsanktionen wurden jedoch bewusst nicht durch neue öffentlich-rechtliche Instrumente ersetzt mit der Folge einer entsprechenden ausdrücklich gewollten Deregulierung (vgl. amtl. Begr. BR-Drucksache 218/94 vom 18.03.1994, S. 15).

  • BGH, 22.01.1971 - I ARZ 324/70

    Rechtsweg für Feststellung des Konkursvorrechts

    Nach der Auffassung des III. Zivilsenats handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialversicherung im Sinne der §§ 8, 51 SGG, der Vorrechtsstreit betreffe vielmehr eine Frage des Konkursrechts, also des Vollstreckungsrechts im weiteren Sinne, für den dieselben Grundsätze zu gelten hätten, wie sie vom Reichsgericht, Reichsfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof für die Feststellung des Vorrechts von Steuerforderungen entwickelt worden seien (RGZ 34, 245, 247; 116, 368, 370; 135, 25, 32; RFH 19, 355; 20, 240; für BGH Zusammenstellung in BGHZ 52, 155, 158) [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68].

    Das ergeben schon die Materialien zur Konkursordnung (Motive S. 365/366) und ist im Grundsatz auch von der Rechtsprechung niemals ernsthaft in Zweifel gezogen worden (vgl. RGZ 34, 245, 247 ff).

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