Rechtsprechung
| RG, 09.07.1900 - Rep. VI. 157/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anschließung an die Berufung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 46, 415
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
Rechtsmittel
Demgemäss hat auch das Reichsgericht erklärt, eine Anschlussberufung sei unzulässig, wenn sie Anträge gegen einen Streitgenossen verfolge, der aus dem Verfahren ausgeschieden sei (RGZ 46, 415). - BGH, 22.05.1984 - III ZB 9/84
Wirkung der Anschlußberufung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der …
Diese Vorschriften wollen verhindern, daß das Oberlandesgericht die Sachentscheidung über eine Anschlußberufung aus prozessualen Gründen zu Unrecht verweigert (vgl. BGHZ 40, 265, 268; RGZ 46, 415, 416). - BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
Verwerfung einer Anschlußberufung
§ 547 Ziff. 1 ZPO bezieht sich nach einhelliger Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung auch auf die Anschlussberufung, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Vorschrift unmittelbar anzuwenden ist (…Stein-Jonas-Schönke ZPO, 17. Aufl. § 547 Anm. II 2;… Sydow-Busch-Krantz ZPO, 22. Aufl. § 547 Anm. 4; Skonietzki-Gelpcke ZPO, 1912 § 547 Anm. 4;… Baumbach-Lauterbach ZPO, 20. Aufl. § 547 Anm. 3; RGZ 46, 415 ff [416]; RG WarnRspr 1934, 303) oder nur entsprechend (Walsmann "Die Anschlussberufung" 1928 S. 169;… Seuffert-Walsmann ZPO, 12. Aufl. § 547 Anm. 1 c; RG GruchBeitr 49, 1030 Nr. 99).
- BFH, 30.06.1976 - II R 3/69 Sie richtet sich nicht gegen einen Beteiligten, der selbst Revision eingelegt hat (vgl RGZ 46, 415).
- BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64
Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des Wartepflichtigen
Es kann sich nicht gegen einen aus dem Verfahren ausgeschiedenen Streitgenossen richten (RGZ 46, 415). - BGH, 01.10.1957 - VI ZR 214/56 Die Beklagten zu 2) bis 4) hatten nämlich ihre zunächst eingelegte Berufung alsbald zurückgenommen, so daß es für eine gegen sie gerichtete Anschlußberufung an dem Erfordernis fehlt, daß eine Berufung des Gegners der Anschlußberufung vorliegen muß (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 = LM Nr. 4 zu § 521 ZPO; RGZ 46, 415).
- BGH, 03.11.1977 - IX ZB 659/74
Rechtsmittel
Denn obwohl es sich bei der Anschließung nach herrschender Meinung nicht um ein Rechtsmittel, sondern nur um eine Auswirkung des Rechts des Berufungsbeklagten handelt, in einem noch nicht abgeschlossenen Berufungsverfahren durch Anträge die Grenzen zu bestimmen, in denen der Rechtsstreit neu zu verhandeln ist (BGHZ 4, 229, 233; BGH NJW 1961, 2309), besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit darüber daß nach § 547 ZPO a.F. die zulassungsfreie Revision im Streit um die Unzulässigkeit der Anschließung ebenso stattfindet, als handele es sich um die Unzulässigkeit der Berufung (RGZ 46, 415, 416;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 32. Aufl. § 547 Anm. 2;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 547 Anm. III 1).
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