Rechtsprechung
| RG, 17.06.1901 - Rep. IV. 124/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feststellungsklage hinsichtlich der Aussteuerpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 49, 370
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als …
Auch ein bedingter Anspruch, wie er hier geltendgemacht wird, begründet bereits ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellung durch das Gericht sein kann, und zwar auch dann, wenn der Eintritt der Bedingung noch ungewiß ist (RGZ 123, 232; 170, 358, 374; vgl. auch RGZ 49, 370; 61, 164; 86, 374; RG in JW 1902, 311; BGHZ 4, 133; LM Nr. 7 und 50 zu § 256 ZPO). - BGH, 26.05.1961 - IV ZR 308/60
Rechtsmittel
Bei Lebzeiten des Erblassers ist ein Erbrecht auf seinen Nachlaß noch nicht gegeben (RGZ 49, 370, 372 und 169, 98, 99). - BGH, 10.12.1955 - IV ZR 173/55
Rechtsmittel
Auch ein bedingtes Rechtsverhältnis kann die Erhebung einer Feststellungsklage rechtfertigen, wenn der Kläger ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Verpflichtung des Beklagten schon vor Eintritt der Bedingung feststellen zu lassen (so schon RGZ 49, 370 [372 f]). - BGH, 20.06.1956 - IV ZR 43/56
Rechtsmittel
Auch ein bedingtes Rechtsverhältnis kann die Erhebung einer Feststellungsklage rechtfertigen, wenn der Kläger ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Verpflichtung des Beklagten schon vor Eintritt der Bedingung feststellen zu lassen (so schon RGZ 49, 370 [372 f]).
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