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Rechtsprechung
   RG, 30.01.1902 - Rep. VI. 396/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,64
RG, 30.01.1902 - Rep. VI. 396/01 (https://dejure.org/1902,64)
RG, Entscheidung vom 30.01.1902 - Rep. VI. 396/01 (https://dejure.org/1902,64)
RG, Entscheidung vom 30. Januar 1902 - Rep. VI. 396/01 (https://dejure.org/1902,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte; Niederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.09.1880 - II 185/80

    Eisenbahnstationen als Niederlassungen im Sinne von § 22 C.P.O.

    Auszug aus RG, 30.01.1902 - VI 396/01
    des R.G.'s in Civils. Bd. 2 S. 386, und die Kommentare zur C.P.O. von Gaupp, Bd. 2 bei Nr. 1.12, und Petersen, Bem.
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Die Rechtsprechung hat denn auch für die Anwendung der Nr. 2 Pr AG GVG, wennschon unter Gegenüberstellung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Natur eines derartigen Anspruchs mit einem bloss auf zivilrechtlichem Gebiete liegenden (RGZ 40, 203; 50, 396; RG JW 1901, 394 und 1916, 750; HRR 1932, 1707), stets darauf abgestellt, dass es sich bei der Haftung der in Anspruch genommenen Körperschaft nicht um eigene Verpflichtungen derselben und um ein Verschulden dritter Personen handelte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bediente (RGZ 42, 415; 101, 353; HRR 1931 Nr. 342 und 1936 Nr. 700; OGHZ 3, 106).
  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Das Revisionsgericht hat die Voraussetzungen des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO selbständig zu prüfen und ist hierbei weder durch die Auffassung der Parteien (RGZ 29, 420; 40, 398; 50, 396 [397]; 58, 244 [246 ff]; 60, 321 [323]) noch durch die Beurteilung des Berufungsgerichts (RGZ 95, 214 [216/17]; 156, 303 [304/5]; Urteil des Reichsgerichts vom 3. März 1939 - VII 148/38 = Nr. 18 des Nachschlagewerkes des Reichsgerichts zu § 71 GVG n.F.) gebunden (…so auch Stein-Jonas 17. Aufl. § 547 Anm. III).
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