Rechtsprechung
| RG, 07.04.1902 - VI 20/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 163
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90
Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit
Als Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Klage am Gerichtsstand des Beklagten zu erheben ist (actor sequitur forum rei), hat § 23 ZPO dazu gedient, die internationale Zuständigkeit zu bejahen bei einem vom Beklagten zurückgelassenen Handelsbuch (vgl. RGZ 51, 163 ff.) und bei zurückgelassenen Obstkörben (vgl. RGZ 75, 147 ff.), ohne einen Inlandsbezug des geltend gemachten Anspruchs zu fordern.Nach der vom Reichsgericht begründeten und bislang vom Bundesgerichtshof fortgesetzten Rechtsprechung ist Vermögen im Sinne des § 23 ZPO jeder Gegenstand mit einem wenn auch nur geringen Geldwert, wobei nicht erforderlich ist, daß das Vermögensstück zur Befriedigung des Klägers ausreicht oder in angemessener Relation zum Streitwert des Prozesses steht (vgl. z.B. RGZ 4, 408, 409; 6, 400, 403; 51, 163, 165; BGH, Urteil vom 30. Januar 1980 - VIII ZR 197/78 = WM 1980, 410;… Urteil vom 11. Januar 1990 - IX ZR 27/89 = BGHR § 23 ZPO Forderung 1).
- BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61
Zustellung an Anwalt
Eine wirksame Zustellung liegt dann noch nicht vor (RGZ 51, 163; RG JW 1928, 2847). - BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69
Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten …
Auch dann, wenn das Datum des Empfangsbekenntnisses unrichtig ist, wird nicht ohne weiteres die Ungültigkeit des Zustellungsaktes angenommen, vielmehr werden eine nachträgliche Richtigstellung und der Gegenbeweis gegen die Unrichtigkeit zugelassen (RGZ 51, 163; 79, 197, 199; BGH LM § 233 Nr. 37;… Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 198 Anm. II 5, Rosenberg Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 71 II 1 b).
- OLG Brandenburg, 22.02.1996 - 5 U 91/95
Internationale Zuständigkeit über Grundstückskauf in Spanien mit schweizerischem …
Als Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Klage am Gerichtsstand des Beklagten zu erheben ist, hat § 23 ZPO dazu gedient, die internationale Zuständigkeit extensiv zu bejahen, so z. B. bei einem vom Beklagten zurückgelassenen Handelsbuch (vgl. RGZ 51, S. 163 ff.) oder bei zurückgelassenen Obstkörben (…vgl. RGZ 75, S. 147 ff.), ohne einen Inlandsbezug des geltend gemachten Anspruchs zu fordern. - BGH, 12.03.1969 - IV ZB 1061/68
Wirksamkeit der Zustellung bei Ungenauigkeiten im Empfangsbekenntnis - Zurechnung …
Auch dann, wenn das Datum des Empfangsbekenntnisses unrichtig ist, wird nicht ohne weiteres die Ungültigkeit des Zustellungsaktes angenommen, vielmehr werden eine nachträgliche Richtigstellung und der Gegenbeweis gegen die Unrichtigkeit zugelassen (RGZ 51, 163; 79, 197, 199; BGH LM ZPO § 233 Nr. 37;… Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 198 Anm. II 59 Rosenberg Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 71 II 1 b). - BGH, 13.07.1959 - IV ZR 57/59
Rechtsmittel
Es kann dahinstehen, ob es sich dabei um einen erheblichen Mangel handelt, der eine Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge haben muß (bejahend RGZ 51, 163 - verneinend Wieczorek Anm. B I zu § 212 a ZPO -).
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