Rechtsprechung
| RG, 29.05.1902 - Rep. VI. 50/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzpflicht aus §§ 823. 824. 826 B.G.B.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 369
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes
Eine Haftung der Gewerkschaft aus "Verleitung zum Vertragsbruch" - diese Verleitung liegt nach dieser Ansicht natürlich vor - wird aber für die Regelfälle abgelehnt, da es an einem gesetzlich begründeten Haftungstatbestand fehle, insbesondere § 826 BGB nicht anzuwenden sei (vgl. dazu neuerdings Herrmann, GRUR 1955, 21 mit Angaben; Enneccerus-Lehmahn, Schuldrecht § 236 III 3 c; RGZ 51, 369; 54, 255; 76, 35). - LG Oldenburg, 26.11.2024 - 16 O 3043/23
Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte
Ob eine bestimmte Handlung objektiv sittenwidrig ist oder nicht, hängt nicht von generell bestimmbaren Tatbestandsmerkmalen ab, sondern ist stets eine Frage des Einzelfalls (BGHZ 10, 228 (232) = NJW 1953, 1665 zu § 138; zuvor bereits RGZ 155, 257 (277); 51, 369 (385); vgl. BGHZ 60, 28 (33) = NJW 1973, 315 zu § 138). - OLG Koblenz, 12.11.1976 - 8 U 548/75
Rückerstattung des Kaufpreises für einen Gebrauchtwagen; Anfechtung eines …
So wenig wie der Gläubiger dadurch, daß er mit der Klage nur einen Teil der Leistung beansprucht, die er in vollem Umfang beanspruchen kann, dem Schuldner die Zurückbehaltungseinrede entziehen kann (arg. RGZ 51, 369 Abs. 1 a.E.), kann dies dadurch bewirkt werden, daß das Gericht über eine Gesamt klage nicht umfassend entscheidet, sondern zunächst nur einen Teil der Forderungen durch Teilurteil zuerkennt (BGH NJW 1962, 628 [BGH 20.12.1961 - V ZR 65/60] (629 Sp. 1 Abs. 2)).
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