Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 29.05.1902 - Rep. VI. 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,77
RG, 29.05.1902 - Rep. VI. 50/02 (https://dejure.org/1902,77)
RG, Entscheidung vom 29.05.1902 - Rep. VI. 50/02 (https://dejure.org/1902,77)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1902 - Rep. VI. 50/02 (https://dejure.org/1902,77)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1902,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatzpflicht aus §§ 823. 824. 826 B.G.B.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Eine Haftung der Gewerkschaft aus "Verleitung zum Vertragsbruch" - diese Verleitung liegt nach dieser Ansicht natürlich vor - wird aber für die Regelfälle abgelehnt, da es an einem gesetzlich begründeten Haftungstatbestand fehle, insbesondere § 826 BGB nicht anzuwenden sei (vgl. dazu neuerdings Herrmann, GRUR 1955, 21 mit Angaben; Enneccerus-Lehmahn, Schuldrecht § 236 III 3 c; RGZ 51, 369; 54, 255; 76, 35).
  • LG Oldenburg, 26.11.2024 - 16 O 3043/23

    Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte

    Ob eine bestimmte Handlung objektiv sittenwidrig ist oder nicht, hängt nicht von generell bestimmbaren Tatbestandsmerkmalen ab, sondern ist stets eine Frage des Einzelfalls (BGHZ 10, 228 (232) = NJW 1953, 1665 zu § 138; zuvor bereits RGZ 155, 257 (277); 51, 369 (385); vgl. BGHZ 60, 28 (33) = NJW 1973, 315 zu § 138).
  • OLG Koblenz, 12.11.1976 - 8 U 548/75

    Rückerstattung des Kaufpreises für einen Gebrauchtwagen; Anfechtung eines …

    So wenig wie der Gläubiger dadurch, daß er mit der Klage nur einen Teil der Leistung beansprucht, die er in vollem Umfang beanspruchen kann, dem Schuldner die Zurückbehaltungseinrede entziehen kann (arg. RGZ 51, 369 Abs. 1 a.E.), kann dies dadurch bewirkt werden, daß das Gericht über eine Gesamt klage nicht umfassend entscheidet, sondern zunächst nur einen Teil der Forderungen durch Teilurteil zuerkennt (BGH NJW 1962, 628 [BGH 20.12.1961 - V ZR 65/60] (629 Sp. 1 Abs. 2)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht