Rechtsprechung
| RG, 28.10.1902 - Rep. III. 270/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1902,90) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Öffentlicher Fluß. Gemeingebrauch. Entschädigung für dessen Aufhebung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 379
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56 a) Die Vorschrift des § 836 BGB prägt den allger meinen Rechtsgedanken, daß äeder für den durch seine Sachen verursachten Schaden einzustehen hat soweit er ihn hei billiger Rücksichtnahme auf die Interessen anderer hätte verhüten müssen (vgl. RGZ 52, 379; 54, 58; 90, 68; BGH, Urteil vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VereR 1957, 30), für den Sonderfall der Bauwerke dahin aus, daß der Eigenbesitzer öder ihm nach § 837 f BGB Gleichgestellte mit gesetzlicher Verschuldensverrautung für die besonderen, typischen Gefahren haftet, die durch die Errichtung solcher Werke der Hatur der Sache nach begründet werden und denen nur durch Beachtung der Erfahrungsregeln der Bau- und Ingenieurkunst bei der Errichtung in Verbindung mit sachentsprechender Unterhaltung begegnet werden kann.
- RG, 05.02.1931 - V 204/31 Störungen solcher Art abzuwehren sei ein Eigentümer aber nur dann verpflichtet, wenn er sie bei billiger Rücksichtnahme auf die Interessen des beeinträchtigten Nachbars hätte verhüten können ( RGZ 52 S. 379 ).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.