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Rechtsprechung
   RG, 28.10.1902 - Rep. III. 270/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,90
RG, 28.10.1902 - Rep. III. 270/02 (https://dejure.org/1902,90)
RG, Entscheidung vom 28.10.1902 - Rep. III. 270/02 (https://dejure.org/1902,90)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1902 - Rep. III. 270/02 (https://dejure.org/1902,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Öffentlicher Fluß. Gemeingebrauch. Entschädigung für dessen Aufhebung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 52, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56
    a) Die Vorschrift des § 836 BGB prägt den allger meinen Rechtsgedanken, daß äeder für den durch seine Sachen verursachten Schaden einzustehen hat soweit er ihn hei billiger Rücksichtnahme auf die Interessen anderer hätte verhüten müssen (vgl. RGZ 52, 379; 54, 58; 90, 68; BGH, Urteil vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VereR 1957, 30), für den Sonderfall der Bauwerke dahin aus, daß der Eigenbesitzer öder ihm nach § 837 f BGB Gleichgestellte mit gesetzlicher Verschuldensverrautung für die besonderen, typischen Gefahren haftet, die durch die Errichtung solcher Werke der Hatur der Sache nach begründet werden und denen nur durch Beachtung der Erfahrungsregeln der Bau- und Ingenieurkunst bei der Errichtung in Verbindung mit sachentsprechender Unterhaltung begegnet werden kann.
  • RG, 05.02.1931 - V 204/31
    Störungen solcher Art abzuwehren sei ein Eigentümer aber nur dann verpflichtet, wenn er sie bei billiger Rücksichtnahme auf die Interessen des beeinträchtigten Nachbars hätte verhüten können ( RGZ 52 S. 379 ).
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