Rechtsprechung
| RG, 19.12.1902 - II 246/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 200
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81
Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche …
Seit der grundlegenden Entscheidung RGZ 53, 200 ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß über den engen Wortlaut des § 477 Abs. 1 BGB hinaus alle im Zusammenhang mit der kaufrechtlichen Gewährleistung geltend gemachten Ansprüche der kurzen Verjährung unterliegen, sofern sie sich unmittelbar auf Sachmängel gründen. - BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82
Beratungspflicht des Baustoffherstellers
In durchaus vergleichbaren Sachverhaltsgestaltungen hat die Gefahr eines derartigen Widerspruchs bereits früher die höchstrichterliche Rechtsprechung beeinflußt: So hat das Reichsgericht keinen Grund finden können, den Anspruch aus vorvertraglichem Verschulden, der sich auf die allgemeine Pflicht zur Sorgfalt stützt, hinsichtlich seiner Verjährung anders zu behandeln als den Anspruch aus § 463 BGB (RGZ 53, 200, 203; 129, 280, 282). - BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver …
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- BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 49/88
Voraussetzungen eines Ges mtwandelungsrechts
Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (z.B. RGZ 53, 200, 201 f; 66, 289, 290; Urteil vom 13. November 1940 = DR 1940, 637, 638; RGZ 161, 331, 337 f) bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Schadensersatzanspruch des Käufers aus positiver Vertragsverletzung auch dann bestehen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers in der Lieferung einer mangelhaften Sache liegt und ihn daran ein Verschulden trifft. - BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 233/71
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Seit der grundlegenden Entscheidung RGZ 53, 200 ist daher in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß über den zu engen Wortlaut des § 477 Abs. 1 BGB hinaus alle im Zusammenhang mit der kaufrechtlichen Gewährleistung geltend gemachten Ansprüche der kurzen Verjährung unterliegen, sofern sie sich unmittelbar auf Sachmängel gründen und die Frage der Mangelhaftigkeit zwischen den Parteien noch nicht - wie etwa bei einer bereits vollzogenen Wandlung oder einem Vergleich über Art und Umfang der Gewährleistung - geklärt ist (RGZ 117, 315; 129, 280;… Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 5 ff;… Kuhn in RGRK 11. Aufl. § 477 Anm. 2 f, jeweils mit weiteren Verweisungen). - BGH, 20.12.1957 - VIII ZR 423/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
Rechtsmittel
Für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, d.h. aus Verschulden bei der Erfüllung eines Vertrages, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß solche Ansprüche neben dem Sonderrecht des Sachkaufs Geltung haben (RGZ 52, 181; 53, 200; 135, 339 [346 f]; 161, 330 [337]).
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