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| RG, 31.12.1902 - I 320/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 227
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99
Niederlegung des Geschäftsführeramts bei Gesamtvertretung
Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, daß im Rahmen der Gesamtvertretung eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem Gesamtvertreter abgegeben werden kann (BGHZ 62, 166, 173; RGZ 53, 227, 230 f.). - BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
Begriff der unechten Gesamtprokura
Im Gegenteil: Aus der rechtlichen Anerkennung der "halbseitigen" Gesamtvertretung als echter Form der Gesamtvertretung ergibt sich zugleich, daß der Geschäftsherr auch die für ihn unter Umständen nachteiligen Folgen in Kauf nehmen muß, die mit der Gesamtvertretung verbunden sind: etwa daß, soweit dem Vertretenen gegenüber eine Erklärung abzugeben ist, die Abgabe gegenüber einem Gesamtvertreter genügt (RGZ 53, 227, 230 f) oder daß, wenn die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflußt werden, ebenfalls die Kenntnis oder das Kennenmüssen eines Gesamtvertreters dem Vertretenen zugerechnet werden (RG Gruchot 29, 703 = SueffArch. 40 Nr. 275; BGHZ 20, 149, 153; Urt. d. Sen, v. 30.4. 1955 - II ZR 5/54 - WM 1955, 830, 832). - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung
Nach seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung ist § 28 Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden, wenn es rechtlich bedeutsam ist, ob der Verein als Vertragspartner eine Tatsache kennt und nur ein Mitglied die entsprechende Kenntnis hat (vgl. RGZ 53, 227, 231; 57, 93, 94; 59, 400, 408; JW 1911, 1012, 1013; 1914, 399, 401; BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287;… Staudinger/Coing, BGB, 12. Aufl., 1980, § 26 Rz 22;… Erman/Westermann, BGB, 7. Aufl., 1981, § 28 Rz 3; MünchKomm-Reuter, BGB, § 28 Rz 5, 6;… BGB-RGRK-Steffen, 12. Aufl., 1982, § 28 Rz 6;… Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 3. Aufl., 1984, Rz 904;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 12. Aufl., 1983, Rz 241;… insoweit auch Soergel/Schultze-v. Lasaulx, BGB, 11. Aufl., 1978, § 26 Rz 9; a.A. nur Baumann, ZGR 1973, 284 ff.).Bereits das Reichsgericht hat diese Lösung als allgemeines Rechtsprinzip (RGZ 53, 227, 231) und als in der Natur der Sache liegend bezeichnet (RG JW 1935, 2044).
- BGH, 09.02.1977 - IV ZR 25/75
Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Versicherungsschutz innerhalb der …
Das entspricht einem im Recht der - auch der gesetzlichen - Gesamtvertretung allgemein anerkannten Prinzip (vgl. § 28 Abs. 2 i.V.m. § 40 BGB; §§ 125 Abs. 2 Satz 3, 150 Abs. 2 Satz 2 HGB; § 78 Abs. 2 Satz 2 AktG; § 35 Abs. 2 Satz 3 GmbHG; § 171 Abs. 3 ZPO; RGZ 53, 227, 231; BGHZ 20, 149; 62, 166, 173;… auch für die Vertretung durch die Eltern ganz h.M., so Erman/Ronke 6. Aufl. Rdn. 6;… RGRK 10./11. Aufl. Anm. 10;… Soergel/Lange 10. Aufl. Rdn. 7;… Staudinger/Donau 10./11. Aufl. Rdn. 8 - jeweils zu § 1629 BGB;… Gernhuber, Familienrecht 2. Aufl. § 50 III 3; Lange NJW 1961, 1889, 1892). - BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 79/74
Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter
- BFH, 19.06.1974 - VI B 27/74
Rechtmäßigkeit eines Bescheides - Anfechtung - Zulässigkeit - …
Das hat bereits das RG im Urteil vom 31. Dezember 1902 I 320/02 (RGZ 53, 227 [230/231]) herausgestellt, indem es wörtlich ausführte:. - BAG, 12.09.1980 - 7 AZR 543/78 5; .Scho 1z , GmbH-Gesetz, 4. Aufl., § 35 Anm. 26; RGZ 53, 227 [231], RGZ 59, 6.
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