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| RG, 18.05.1903 - Rep. VI. 142/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Entschuldigung eines ausgebliebenen Zeugen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 54, 430
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
Rechtsmittel
So kann etwa eine nach § 99 Abs. 3 a.F. ZPO unzulässige "Berufung" als sofortige Beschwerde angesehen werden (OLG Hamburg, ZZP 53, 281), die "Berufung" eines Zeugen gegen den einen Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsstrafe ablehnenden Beschluß als Beschwerde (RGZ 54, 430, 431), ein auf §§ 769, 771 Abs. 3 ZPO gestützter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (OLG Braunschweig, JW 1930, 654 Nr. 15), ein unzulässiges Rechtsmittel unter bestimmten Voraussetzungen als unselbständige Ausschließung an das Rechtsmittel des Gegners (BGH JZ 1955, 218; RG JW 1936, 851; RGZ 165, 323, 335), eine nach Gesetzesänderung unzulässige Revision als Berufung (BGH NJW 1962, 1820). - BGH, 03.01.1957 - 4 StR 410/56
Kostenhaftung eines zunächst nicht entschuldigten Zeugen - Die Kostenpflilcht des …
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