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Rechtsprechung
   RG, 27.10.1903 - Rep. II. 155/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1903,300
RG, 27.10.1903 - Rep. II. 155/03 (https://dejure.org/1903,300)
RG, Entscheidung vom 27.10.1903 - Rep. II. 155/03 (https://dejure.org/1903,300)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1903 - Rep. II. 155/03 (https://dejure.org/1903,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gerichtsstand bei Schadensersatz nach § 326 B.G.B.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Freiburg, 07.04.2016 - 5 O 25/16

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags: Gerichtsstandsstandsbestimmung für …

    Ohnedies aber wären jedwede Mitwirkungshandlungen der Beklagten - ob ihr solche tatsächlich obliegen, kann dahingestellt bleiben -, mit der sie sich im Annahmeverzug befinden könnte, an ihrem Sitz vorzunehmen (vgl. zur Annahme des Gläubigers als streitiger Verpflichtung im Sinne von § 29 ZPO: RGZ 55, 423, 425), so dass sich ein Gerichtsstand nach § 29 ZPO für das angegangene Gericht nicht ergibt, weil der Ort der streitigen Verpflichtung am Sitz der Beklagten liegt.
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Das Reichsgericht (RGZ 49, 1 [2/3]; 55, 423 [429]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 104, 251) hat allerdings stets die Ansicht vertreten, daß unmittelbar aus öffentlichrechtlichen Zusicherungen auf Anstellung oder Beförderung vor den Zivilgerichten keine Ansprüche hergeleitet werden könnten.
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