Rechtsprechung
| RG, 27.10.1903 - Rep. II. 155/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gerichtsstand bei Schadensersatz nach § 326 B.G.B.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 423
Wird zitiert von ... (2)
- LG Freiburg, 07.04.2016 - 5 O 25/16
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags: Gerichtsstandsstandsbestimmung für …
Ohnedies aber wären jedwede Mitwirkungshandlungen der Beklagten - ob ihr solche tatsächlich obliegen, kann dahingestellt bleiben -, mit der sie sich im Annahmeverzug befinden könnte, an ihrem Sitz vorzunehmen (vgl. zur Annahme des Gläubigers als streitiger Verpflichtung im Sinne von § 29 ZPO: RGZ 55, 423, 425), so dass sich ein Gerichtsstand nach § 29 ZPO für das angegangene Gericht nicht ergibt, weil der Ort der streitigen Verpflichtung am Sitz der Beklagten liegt. - BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Das Reichsgericht (RGZ 49, 1 [2/3]; 55, 423 [429]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 104, 251) hat allerdings stets die Ansicht vertreten, daß unmittelbar aus öffentlichrechtlichen Zusicherungen auf Anstellung oder Beförderung vor den Zivilgerichten keine Ansprüche hergeleitet werden könnten.
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