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| RG, 30.01.1904 - Rep. V. 451/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Formloser Grundstückstausch. Bereicherung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 383
- RGZ 56, 383
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10
Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig
So geht es im Urteil vom 30. März 2006 (- Rs. 451/03 - [Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti Srl], Slg. S. 1-2941) um eine italienische Regelung, aufgrund der allein Steuerberatungszentren (Centri di Assistenza Fiscale) berechtigt waren, bestimmte Tätigkeiten in Steuerfragen auszuüben. - BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80
Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des …
Es ist zwar richtig, daß der in § 818 Abs. 2 BGB verwendete Begriff der Unmöglichkeit auch das subjektive Unvermögen umfaßt (…MünchKomm/Lieb § 818 Rdn. 28 m.w.N.) und der Bereicherungsschuldner grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine weiterveräußerte Sache zum Zwecke der Herausgabe zurückzuerwerben oder eine Verbindung mit ihr wieder zu beseitigen, wenn er hierdurch mehr als den Wert des Erlangens verlieren würde (RGZ 56, 383, 387;… Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl. § 818 Anm. 5 a;… MünchKomm/Lieb a.a.O. m.w.N.).Diese Einschränkung entfällt jedoch, wenn der Empfänger - wie hier - im Sinne des § 818 Abs. 4 BGB verschärft haftet (vgl. RGZ 56, 383, 387).
- BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70
Vertragsheilung nach § 313 Satz 2
Werden auf Grund eines formlos abgeschlossenen Grundstückstauschvertrags die Übereignungsverpflichtungen nur des einen Vertragspartners grundbuchlich vollzogen, so führt dies nach Auffassung des Reichsgerichts nicht zur Heilung der Formnichtigkeit des ganzen Vertrags (RGZ 56, 383, 385; vgl. auch RGZ 78, 41, 44). - EGMR, 03.07.2025 - 30604/22
DJUIAZONG c. FRANCE
« (...) 7. D'une part, il ressort des pièces du dossier qu'à l'appui des demandes de visas étaient joints l'acte de naissance de B.D.M. né le 3 janvier 1998, numéroté 08/98 enregistré le 12 janvier 1998, 1es actes de naissance de C.D.D., et C.D.Z., nées le 16 septembre 2000 enregistres le 22 septembre 2000 et numérotés 768/00 et 769/00, et l'acte de naissance de M.D.K. née le 24 juin 2003, enregistré le même jour et numéroté 451/03. - LG Düsseldorf, 10.03.1989 - 11 O 333/88
Sale-and-lease-back-Vertrag zur Liquiditätsverschaffung des Leasingnehmers; …
Der Rechtsprechung zur Heilungsmöglichkeit einheitlicher Verträge mit mehreren grundbuchrelevanten Verpflichtungen lässt sich ein allgemeiner Grundsatz dergestalt, dass immer dann, wenn die Durchführung eines unter § 313 BGB fallenden formlos abgeschlossenen Vertrages mehrere Übereignungen erfordert, schon die Vollendung einer dieser Übereignungen genügt, den Vertrag insgesamt wirksam werden zu lassen, nicht entnehmen (vgl. BGHZ 59, 269, 273 [BGH 29.09.1972 - V ZR 170/70] , RGZ 56, 383, 385; 78, 41, 44; 103, 381, 383; BGH, NJW 1952, 1171 jeweils mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
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