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Rechtsprechung
   RG, 20.11.1903 - Rep. VII. 285/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1903,47
RG, 20.11.1903 - Rep. VII. 285/03 (https://dejure.org/1903,47)
RG, Entscheidung vom 20.11.1903 - Rep. VII. 285/03 (https://dejure.org/1903,47)
RG, Entscheidung vom 20. November 1903 - Rep. VII. 285/03 (https://dejure.org/1903,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bauwerk. Brunnen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 56, 41
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Die in der Literatur bei der Behandlung der hier streitigen Frage verschiedentlich erwähnte Entscheidung RGZ 56, 41 ist nicht einschlägig.
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Unter dem in der Erbbaurechtsverordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht näher umschriebenen Begriff des Bauwerks ist nach allgemeiner Meinung eine unter Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen (…Erman/Hagen a.a.O. § 1 Rdn. 6;… Ingenstau, Kommentar zum Erbbaurecht, 6. Aufl., § 1 Rdn. 58;… RGRK/Räfle aaO, § 1 ErbbauVO Rdn. 26; Knothe, Das Erbbaurecht, 1987, s. 117;… v. Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 1987, S. 27; zu § 638 BGB vgl. RGZ 56, 41, 43; BGHZ 57, 60, 61;… BGH, Urt. v. 13. Januar 1972, VII ZR 46/70, WM 1972, 797, 799).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05

    Erbbaurechtsvertrag: Bestimmung einer Entschädigung in Höhe des gemeinen Wertes …

    Zwar ist der Begriff des "Bauwerks" gesetzlich nicht definiert, jedoch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine entsprechende Begriffsbildung, unter Heranziehung des allgemeinen Sprachgebrauches und der Verkehrsanschauung, vorgenommen (RGZ 56, 41, 43; BGHZ 57, 60, 61; 117, 19, 25).
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54

    Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk

    Darauf hat auch das Reichsgericht bereits hingewiesen (RGZ 56, 41 [42]).
  • OLG Stuttgart, 08.11.1990 - 13 U 40/90

    Hofbelag - Arbeit beim Bauwerk?

    Die Rechtsprechung des BGH versteht unter einem Bauwerk im Anschluß an RGZ 56, 41-43 eine unbewegliche durch Verwendung von Arbeit und Material mit dem Erdboden hergestellte Sache, also auf und unter der Erdoberflache errichtete Werke.
  • BGH, 22.06.1964 - VII ZR 44/63
    Nach der vom Reichsgericht an Hand des Sprachgebrauchs entwickelten Begriffsbestimmung (RGZ 56, 41, 43), der sich der Senat anschließt, ist unter einem Bauwerk i.S. des § 638 BGB eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen.
  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 243/53

    Rechtsmittel

    Hieraus läßt sich, wie das Reichsgericht zutreffend hervorgehoben hat, kein hinreichender Anhaltspunkt für eine nähere Begriffsbestimmung für ein "Bauwerk" entnehmen (RGZ 56, 41 [42]; 57, 377 ff [379]).
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