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Rechtsprechung
   RG, 02.02.1904 - Rep. VII. 420/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,263
RG, 02.02.1904 - Rep. VII. 420/03 (https://dejure.org/1904,263)
RG, Entscheidung vom 02.02.1904 - Rep. VII. 420/03 (https://dejure.org/1904,263)
RG, Entscheidung vom 02. Februar 1904 - Rep. VII. 420/03 (https://dejure.org/1904,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55

    Rheinl.-Pfälz. Aufbaugesetz. Vorteilsausgleichung

    Das Berufungsgericht vertritt dabei zu RGZ 57, 242 die Auffassung, diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Bereich des Preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 und den dort zum Ausdruck gelangten Willen des Gesetzgebers; es betreffe im übrigen auch nur die Frage, inwieweit eine Aufrechnung mit den aus einer neuen Straßenanlage entstehenden allgemeinen Vorteilen zulässig sei und lasse ausdrücklich die Frage unentschieden, ob die Anrechnung besonderer für das Grundstück erwachsender Vorteile ausgeschlossen sei.

    Die Revision wendet sich indessen unter Berufung auf RGZ 57, 242 [244] gegen die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs der Wertsteigerung des Grundstücks der Klägerin mit der Entziehung ihrer Teilfläche.

    Es hat sodann gerade bei Erörterung der Frage der Vorteilsausgleichung in der von der Revision angeführten Entscheidung einem älteren Urteil vom 16. Mai 1890 gegenüber (JW 1890, 212) ausgesprochen, es gebe keine abstrakte Enteignung, sondern diese erfolge stets für ein bestimmtes, konkretes Unternehmen, welches eben den Zwang der Abtretung rechtfertige (RGZ 57, 242 [246]).

    Von diesem allgemeinen Grundsatz abgesehen ist RGZ 57, 242 für die hier zu entscheidende Frage des ursächlichen Zusammenhangs selbst nichts zu entnehmen.

  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 210/87

    Bewertung eines privaten Flurstücks

    Anlaß und Bedeutung dieser Maßnahmen für die Rechtsposition des Eigentümers sind bisher nicht erörtert worden (vgl. dazu § 12 PrFluchtlinienG; § 3 Abs. 2 Ortstatut II f. Berlin; RGZ 57, 242 ff.).
  • BGH, 20.04.1989 - III ZR 237/87

    Enteignungsentschädigung für Vorgartengrundstücke

    War dies der Fall, so wäre dies als Vorteilsausgleichung bei der Bewertung des Flurstücks 37 wertmindernd zu berücksichtigen (vgl. dazu § 12 PrFluchtlinienG;… § 3 Abs. 2 Ortstatut II für Berlin, abgedruckt bei Strauß/Torney/Saß, Straßen- und Baufluchtgesetz, 6. Aufl., S. 395 ff; RGZ 57, 242 ff.).
  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 7/72

    Berücksichtigung von planungsbedingten Wertsteigerungen des Restgrundstücks bei …

    Bedenken gegen die Anrechenbarkeit solcher auch Dritten zuteil werdenden Planungsgewinne sind vor allem mit der Begründung geltend gemacht worden, daß es mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren sei, den Planungsgewinn (teilweise) nur bei dem von der Teilenteignung betroffenen Eigentümer abzuschöpfen (so im Grundsatz bereits RGZ 53, 194, 196; 57, 242, 245;… umfassende Nachweise bei Schmidt-Aßmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 93 Rdn. 49 ff).
  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

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