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Rechtsprechung
   RG, 27.05.1904 - Rep. VII. 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,129
RG, 27.05.1904 - Rep. VII. 3/04 (https://dejure.org/1904,129)
RG, Entscheidung vom 27.05.1904 - Rep. VII. 3/04 (https://dejure.org/1904,129)
RG, Entscheidung vom 27. Mai 1904 - Rep. VII. 3/04 (https://dejure.org/1904,129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Werkvertrag. ; Mangel. ; Schadensersatz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 173
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der …

    Zwischen dieser zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung (§ 276 BGB; vgl. RGZ 58, 173, 180) und dem Entschluß der Kläger, die Dachgeschoßwohnung zum vereinbarten Preis zu erwerben, besteht der erforderliche Ursachenzusammenhang.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99

    "Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht; …

    Sie setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß der Vertragsteil, der sich auf sie beruft, seinerseits erfüllungsbereit ist (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; BGHZ 50, 175, 177; 88, 240, 247 f.;… BGH, Urt. v. 10.6.1970 - VIII ZR 225/68, WM 1970, 958, 960;… Urt. v. 16.6.1976 - VIII ZR 223/74, WM 1976, 964, 966;… Urt. v. 20.1.1978 - V ZR 171/75, WM 1978, 731, 733;… Urt. v. 25.1.1982 - VIII ZR 310/80, NJW 1982, 874, 875; BGHZ 88, 91, 96;… BGH, Urt. v. 5.7.1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222, 3224;… differenzierend Staudinger/Otto, BGB [2001], § 320 Rdn. 37;… MünchKomm.BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 320 Rdn. 50).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; 171, 297, 301) war bereits anerkannt, daß ein Besteller, der die Abnahme des geschuldeten Werks endgültig abgelehnt hat und seinerseits die Bezahlung des Werklohns verweigert, der Klage auf Vergütung nicht mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrags oder dem Einwand der fehlenden Fälligkeit (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB) begegnen kann, sondern nur noch solche Einwendungen geltend machen darf, die eine endgültige Regelung des Rechtsverhältnisses ermöglichen.
  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auch für den Anspruch aus § 635 BGB hat das Reichsgericht grundsätzlich anerkannt, daß der Besteller das mangelhafte Werk zurückweisen könne und der Unternehmer dann keinerlei Anspruch auf Werklohn habe (RGZ 58, 173, 176; Recht 1920, Nr. 381; JW 1926, 985).

    Ferner trifft ihn die Haftung aus § 635 BGB nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat, d.h. ihn verschuldet oder garantiert hat, daß das Werk ihn nicht aufweisen werde (RGZ 58, 173, 180; vgl. RGZ 165, 41, 46 f).

  • BGH, 11.06.1964 - VII ZR 216/62

    Rechtsmittel

    Mit ihr kann sich nur verteidigen, wer am Vertrage festhält, nicht aber, wer wie die Beklagte die Annahme des Werks endgültig abgelehnt hat (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; 171, 297, 301; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 63/5 vom 14. April 1960).
  • BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer lizenzierten Erfindung - …

    Dem steht nicht entgegen, daß ein solcher Anspruch beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften eines Werkes mit Rücksicht auf die abschließende gesetzliche Regelung der Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag verneint wird (RGZ 58, 173, 180; RG SeuffArch 76 Nr. 80; RG WarnRspr 1915 Nr. 79).
  • BGH, 14.04.1960 - VII ZR 63/59

    Rechtsmittel

    Vielmehr darf nach dieser Rechtsprechung der Besteller in solchem Falle nur Einwendungen erheben, die eine endgültige Regelung des Rechtsverhältnisses ermöglichen; er muß also z.B. wandeln oder zurücktreten (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; 171, 297, 301; JW 1906, 333; Warn. 1910 Nr. 326).
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