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Rechtsprechung
   RG, 08.06.1904 - Rep. V. 550/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,311
RG, 08.06.1904 - Rep. V. 550/03 (https://dejure.org/1904,311)
RG, Entscheidung vom 08.06.1904 - Rep. V. 550/03 (https://dejure.org/1904,311)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1904 - Rep. V. 550/03 (https://dejure.org/1904,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gewährleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.05.1974 - V ZR 193/72

    Vertragsstrafe: Vorbehalt

    (in § 640 BGB) "bei der Abnahme" nicht auf ihre buchstäbliche Bedeutung einzuengen seien (RGZ 58, 261, 262; 73, 146, 147).
  • EGMR, 04.06.2013 - 15262/12

    TOTIC AND OTHERS v. SERBIA

    550/03 of 4 August 2003.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00

    Rechtsnatur der Quadratmeter-Angaben in einem notariellen Kaufvertrag

    Zwar muss entgegen - dem Gesetzeswortlaut in § 464 BGB der Vorbehalt nicht zwingend bei der Annahme erklärt worden, ein vor Annahme erklärter Vorbehalt reicht aus, wenn er bei der Annahme erkennbar aufrecht erhalten wird (vgl. RGZ 58, 261, 263).
  • BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 111/59

    Rechtsmittel

    Nach herrschender Auffassung ist ein Vorbehalt in dem genannten Sinne eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, für die zwar ein bestimmter Wortlaut nicht vorgeschrieben ist, in der aber der Mangel nicht nur allgemein, sondern klar und deutlich als solcher und der Vorbehaltswille dem Schuldner erkennbar zum Ausdruck gebracht werden muß (RGZ 58, 261, 263; RG WarnRspr. 1910, Nr. 274; Mittelstein, Die Miete, 4, Aufl., § 44, 10, e, f, S. 292, 293;… BGB RGRK 11. Aufl. § 464 Anm. 3;… Kiefersauer in Staudinger BGB, 11. Aufl. § 539, Anm. 3).
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