Rechtsprechung
| RG, 04.07.1904 - Rep. VI. 309/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Konkursrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 58, 369
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87
Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten …
Dieses tatsächliche Vorbringen gilt nicht gemäß §§ 557, 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO als zugestanden (vgl. zur Anwendbarkeit der Geständnisfiktion hinsichtlich im Revisionsverfahren zulässigen neuen tatsächlichen Vorbringens: RGZ 58, 369, 370;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 147 IV 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 46. Aufl. § 557 Anm. 2 b). - OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
Forderungsübergang von zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldeten …
Die Frage, ob die Rechtskraftwirkung der Feststellung zur Tabelle einer Anmeldung durch den neuen Gläubiger entgegensteht, wird unterschiedlich beantwortet (Schumacher in: MünchKomm InsO, 2. Aufl. § 178 InsO, Rdnr. 68 mit Hinweis auf RGZ 37, 1,3 einerseits und RGZ 58, 369, 370 andererseits).Die Entscheidung RGZ 58, 369 vertritt den - gegenteiligen - Standpunkt: der spätere Prätendent sei durch den Tabelleneintrag nicht gehindert, die(selbe) Forderung im (Konkurs) Verfahren zu verfolgen, also erneut anzumelden.
Lässt man nämlich mit der Entscheidung RGZ 58, 369 eine Zweitanmeldung - nach Tabelleneintrag - zu, so wird der Prätendentenstreit im Insolvenzverfahren für den Verwalter offenkundig.
- BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81
Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch …
Auch hier tritt der Gemeinschuldner an Stelle des Konkursverwalters in den Rechtsstreit ein (BGHZ 28, 13, 16; RGZ 58, 369, 371; 128, 66; 135, 347, 349).
- BGH, 15.01.1970 - II ZR 154/68
Ordnungsgemäße Besetzung eines Berufungsgerichts - Besetzung eines Senats mit …
Einem Gläubiger, der die Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle betreibt, kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen, wenn er im Prüfungstermin einer Feststellung derselben Forderung zugunsten eines anderen Anmelders nicht nur nicht widersprochen, sondern darüber hinaus den Eindruck hervorgerufen hat, er wolle dem anderen den Vortritt lassen, und hierdurch der Konkursverwalter veranlaßt worden ist, den Anspruch des anderen anzuerkennen (Ausnahme von RGZ 58, 369).Damit wird im allgemeinen noch nicht die bessere Berechtigung dessen anerkannt, der die Forderung ebenfalls für sich in Anspruch nimmt (RGZ 58, 369, 374 ff).
- BGH, 19.06.1958 - VII ZR 158/57
Prozeßführungsbefugnis nach Konkurseinstellung
- LAG Hamm, 29.08.1996 - 4 Sa 208/96
Rechtsstreit im Konkurs: Unterbrechung bis zur Wiederaufnahme
Ausgehend von der sog. Amtstheorie ist die Rechtsprechung (RG vom 19.10.1900, RGZ 47, 372, 374; RG vom 21.10.1902, RGZ 52, 330, 334; RG vom 04.07.1904, RGZ 58, 369, 371; RG vom 01.11.1922, RGZ 79, 27, 29) ursprünglich zu demselben Ergebnis gekommen, welches damit begründet worden ist, daß mit der Aufhebung des Konkursverfahrens das Amt des Konkursverwalters erloschen sei und damit seine Prozeßführungsbefugnis, seine sachliche Berechtigung zum Weiterbetrieb des Rechtsstreits und zur ferneren Geltendmachung der dessen Gegenstand bildenden Ansprüche verlorengegangen seien (so vor allem RG vom 21.12.1926, JW 1927, 848, 849).
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