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Rechtsprechung
   RG, 27.04.1904 - Rep. I. 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,6
RG, 27.04.1904 - Rep. I. 23/04 (https://dejure.org/1904,6)
RG, Entscheidung vom 27.04.1904 - Rep. I. 23/04 (https://dejure.org/1904,6)
RG, Entscheidung vom 27. April 1904 - Rep. I. 23/04 (https://dejure.org/1904,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Lagergeschäft; Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. gleichwohl dahingehend ausgelegt, dass jede den Vorschriften des Zivilprozessrechts entsprechende Streitverkündung die Verjährung unterbrach; dass die Entscheidung des Erstprozesses diejenige des Folgeprozesses präjudiziere oder dessen tatsächlichen Feststellungen für den Folgeprozess maßgebend seien, wurde nicht für erforderlich gehalten (RGZ 58, 76, 79 f).
  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Richtig ist zwar, daß nicht jede Streitverkündung die Verjährung unterbricht, sondern nur eine solche, die nach den §§ 72 ff ZPO zulässig ist, die also in einem Rechtsstreit erfolgen muß, dessen ungünstiger Ausgang für einen Ersatzanspruch "präjudiziell" sein kann (vgl. RGZ 58, 76, 79).

    Der Begriff der "Abhängigkeit" in § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verlangt deshalb nicht, daß die Entscheidung des Vorprozesses für den in der Streitverkündung bezeichneten Anspruch wirklich prozessual präjudizierend ist oder daß die tatsächlichen Feststellungen des Vorprozesses für den späteren Rechtsstreit maßgebend sein müssen (RGZ 58, 76, 79; OLG Frankfurt, OLGZ 1971, 1, 4).

  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Nach der Entstehungsgeschichte und dem Zweck dieser Vorschrift führt sie damit keine anderen Voraussetzungen für eine Streitverkündung ein als die Prozessordnungen (so auch RGZ 58, 76; RG, JW 1904, 38; 1913, 32).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage war die Streitverkündung nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. RGZ 58, 76 [80]; 156, 291 [298/299]).
  • BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60

    Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als …

    Die Verjährung kann auch - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht durch eine Streitverkündung im Rechtsstreit gegen die Unternehmer nach § 209 Abs. 2 Ziffer 4 BGB unterbrochen werden, denn die Unterbrechungswirkung der Streitverkündung tritt nur im Rahmen des § 72 ZPO ein, d.h. nur insoweit, als der Kläger bei einem ungünstigen Ausgang des Prozesses Rechte gegen den Streitverkündungsgegner geltend machen kann (RGZ 58, 76; 156, 291, 298; RG in JW 1913, 32).
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