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| RG, 22.09.1904 - Rep. VI. 542/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bürge und Hauptschuldner; B.G.B. § 775
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 10
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung …
Die Revisionserwiderung verweist darauf, daß der wegen Verzugs des Hauptschuldners entstandene Freistellungsanspruch des Bürgen (§ 775 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nicht dadurch berührt wird, daß der Gläubiger dem Schuldner nachträglich Stundung gewährt oder sich sonst in irgendeiner Weise mit ihm arrangiert (vgl. RGZ 59, 10, 12; BGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - VIII ZR 229/72 = WM 1974, 214, 215). - BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 202/73
Übernahme einer Ausfallbürgschaft wegen Gefährdung von Krediten - Inanspruchnahme …
Ob ein Grundverhältnis zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen besteht und welcher Art es ist, ist für die Bürgschaftsverpflichtung gleichgültig (RGZ 59, 10/11;… Palandt/Thomas BGB 34. Aufl. Einf. 1 h vor § 765). - BGH, 16.01.1974 - VIII ZR 229/72
Anspruch auf Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung - Unzulässige …
Gewährt der Gläubiger dem Hauptschuldner (nachträglich) Stundung, so berührt das den Befreiungsanspruch des Bürgen nicht (RGZ 59, 10).
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