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Rechtsprechung
   RG, 22.09.1904 - Rep. VI. 542/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,20
RG, 22.09.1904 - Rep. VI. 542/03 (https://dejure.org/1904,20)
RG, Entscheidung vom 22.09.1904 - Rep. VI. 542/03 (https://dejure.org/1904,20)
RG, Entscheidung vom 22. September 1904 - Rep. VI. 542/03 (https://dejure.org/1904,20)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bürge und Hauptschuldner; B.G.B. § 775

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung …

    Die Revisionserwiderung verweist darauf, daß der wegen Verzugs des Hauptschuldners entstandene Freistellungsanspruch des Bürgen (§ 775 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nicht dadurch berührt wird, daß der Gläubiger dem Schuldner nachträglich Stundung gewährt oder sich sonst in irgendeiner Weise mit ihm arrangiert (vgl. RGZ 59, 10, 12; BGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - VIII ZR 229/72 = WM 1974, 214, 215).
  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 202/73

    Übernahme einer Ausfallbürgschaft wegen Gefährdung von Krediten - Inanspruchnahme …

    Ob ein Grundverhältnis zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen besteht und welcher Art es ist, ist für die Bürgschaftsverpflichtung gleichgültig (RGZ 59, 10/11;… Palandt/Thomas BGB 34. Aufl. Einf. 1 h vor § 765).
  • BGH, 16.01.1974 - VIII ZR 229/72

    Anspruch auf Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung - Unzulässige …

    Gewährt der Gläubiger dem Hauptschuldner (nachträglich) Stundung, so berührt das den Befreiungsanspruch des Bürgen nicht (RGZ 59, 10).
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