Rechtsprechung
| RG, 26.11.1904 - Rep. I. 302/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Börsentermingeschäfte
Papierfundstellen
- RGZ 59, 192
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.01.1985 - I ZR 201/82
Saldierung von Posten aus unverbindlichen Börsentermin- und Differenzgeschäften
Denn daß im Falle der Unverbindlichkeit des Saldoanerkenntnisses nicht nur die Saldoforderung, sondern auch die ihr zugrunde liegende Verrechnung unwirksam ist, ergibt sich, wie auch das RG weiter erwogen hat (RGZ 132, 218 (222)), jedenfalls daraus, daß Saldoanerkennung und Verrechnung - anders als nach der früheren Rechtsprechung des RG (RGZ 56, 19 (23, 24); 59, 192 (193, 194); RG, Warn 1917, 134 (135)) - Teile ein und desselben Rechtsaktes sind und daß deshalb von dem Anerkenntnis des Saldos als einer neuen Schuld (§ 781 BGB) die sich mit diesem uno actu vollziehende vertragliche Verrechnung (Aufrechnung) der Einzelposten nicht getrennt werden kann.
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