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Rechtsprechung
   RG, 28.03.1882 - Rep. III. 241/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1882,87
RG, 28.03.1882 - Rep. III. 241/82 (https://dejure.org/1882,87)
RG, Entscheidung vom 28.03.1882 - Rep. III. 241/82 (https://dejure.org/1882,87)
RG, Entscheidung vom 28. März 1882 - Rep. III. 241/82 (https://dejure.org/1882,87)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einfluß der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Ausländers im Auslande auf das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen desselben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 6, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11

    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem …

    Demgemäß hat das Reichsgericht den Gedanken des Inländerschutzes bei der Anwendung des § 23 ZPO hervorgehoben (vgl. RGZ 6, 400, 403, 405).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Nach der vom Reichsgericht begründeten und bislang vom Bundesgerichtshof fortgesetzten Rechtsprechung ist Vermögen im Sinne des § 23 ZPO jeder Gegenstand mit einem wenn auch nur geringen Geldwert, wobei nicht erforderlich ist, daß das Vermögensstück zur Befriedigung des Klägers ausreicht oder in angemessener Relation zum Streitwert des Prozesses steht (vgl. z.B. RGZ 4, 408, 409; 6, 400, 403; 51, 163, 165; BGH, Urteil vom 30. Januar 1980 - VIII ZR 197/78 = WM 1980, 410;… Urteil vom 11. Januar 1990 - IX ZR 27/89 = BGHR § 23 ZPO Forderung 1).

    Demgemäß hat das Reichsgericht zutreffend den Gedanken des Inländerschutzes bei der Anwendung des § 23 ZPO hervorgehoben (vgl. RGZ 6, 400, 403, 405;… vgl. auch Hellwig aaO S. 118).

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    a) Während sich das Reichsgericht in seiner ersten einschlägigen Entscheidung vom 28. März 1882 (RGZ 6, 400, 404-408) in enger sprachlicher Anlehnung an die Gesetzesmaterialien zu dem freieren internationalen Standpunkt des deutschen Konkursrechtes bekannte, daß der Auslandskonkurs seine Wirkungen grundsätzlich auch im Inland entfalte (vgl. Thieme, Inlandsvollstreckung und Auslandskonkurs, Rabels Z 37 (1973), 685), ging es erstmals in der Entscheidung vom 11. Dezember 1884 (RGZ 14, 405, 406, 410) vom Prinzip der Nichtanerkennung ausländischer Konkursverfahren aus, dessen Bestätigung sich in § 207 (§ 237) KO findet.
  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 39/61
    Sie setzt aber nicht voraus, daß der Vollstreckungstitel schon bei Eröffnung des Auslandskonkurses vorliegen muß (RGZ 6, 400,405; OLG Hamburg OLG Rechtspr 19->53; RGZ 153, 200,205).
  • RG, 21.01.1885 - I 432/84

    Durchsetzung eines Anspruchs gegen eine ausländische Aktiengesellschaft in …

    d. R.G.'s in Civils. Bd. 6 S. 400 flg., zum Teil in dem vorstehend unter Nr. 115 abgedruckten Urteile bereits ausgesprochen worden.
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