Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 17.06.1905 - Rep. I. 134/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,228
RG, 17.06.1905 - Rep. I. 134/05 (https://dejure.org/1905,228)
RG, Entscheidung vom 17.06.1905 - Rep. I. 134/05 (https://dejure.org/1905,228)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1905 - Rep. I. 134/05 (https://dejure.org/1905,228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1905,228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Willenserklärung mittels Fernsprecher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Von einem Kaufmann mit der Bedienung seines Telefonanschlusses beauftragte Angestellte (…vgl. dazu Soergel/Hefermehl, aaO, § 130 Rdn. 22 unter Hinweis auf RGZ 103, 95, 97) werden regelmäßig ebenso kraft Verkehrsanschauung als Empfangsboten anzusehen sein wie sonstige kaufmännische Angestellte des Empfängers (vgl. RGZ 61, 125, 127; 102, 295; BAG DB 1977, 546;… Einsele in MünchKomm.

    Wird eine fernmündliche Erklärung - wie hier - nicht gegenüber dem Empfänger selbst, sondern gegenüber einem Empfangsboten abgegeben, gilt § 130 BGB (Soergel/Hefermehl, aaO, § 130 Rdn. 22; vgl. auch RGZ 61, 125, 127; 102, 295).

  • LG Stuttgart, 16.11.2009 - 40 O 51/09
    Er setzt voraus, dass der Angebotsempfänger Vollmacht zum Vertragsabschluss hat (…vgl. Münchener Kommentar 3. Aufl. § 147 BGB Rn 3; RGZ 61, 125,126), was bei den Hotlinemitarbeitern (im Hinblick auf die noch erfolgende Bonitätsprüfung der Kunden) unstreitig nicht der Fall ist.
  • BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 29/63

    Rechtsmittel

    Die Beklagte muß daher gegen sich gelten lassen, wenn fernmündliche Erklärungen der Klägerin, die sich auf das Geschäft beziehen, im Geschäftsbetrieb der Beklagten von ihrem Angestellten O. entgegengenommen wurden (vgl. RGZ 61, 125, 127; 102, 295; JW 1925, 611 mit Anmerkung von Bondi).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht