Rechtsprechung
| RG, 20.10.1905 - Rep. II. 14/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1905,26) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Frachtführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 390
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen …
Rn. 29 Damit stellt sich die rechtliche Konstellation nicht anders dar als für die Verjährung solcher Ansprüche nach dem früheren Verjährungsrecht: Der Wertersatzanspruch soll dem Gläubiger ein volles Äquivalent für den Erfüllungsanspruch geben, was bedingt, ihn auch hinsichtlich der Verjährungsfrist nicht besser und nicht schlechter zu stellen als bei dem Erfüllungsanspruch, an dessen Stelle er tritt (vgl. RGZ 61, 390 f.; BGHZ 50, 25, 29). - BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67
Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand
Sie gilt auch, wenn Schadensersatz verlangt wird, weil der Vergütungsanspruch nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird (RGZ 61, 390 f; BGH MDR 1959, 910; BAG AP Nr. 6 zu § 322 ZPO). - BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55
Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative …
der Weise geändert werden, daß die geänderte neue Passung die von vornherein maßgebliche ist und eine Berichtigung bzwo Ergänzung des Urteils im Ginne der §§ 319, 321 ZPO gar nicht vorliegt (RAG in ARS 29, 106; RGZ 47, 323; 61, 390; 71, 379; RGSt 57, .142; 6l , 390; BGH in LM Er" 6 zu § 268 StPO mit Anm" Kohlhaas; Böwe-Rosenberg, StPO, 20"Auf1 § 268, Anm" 7; Kleinknecht-Müller-Reitberger, StPO, 3Aüfl0 § 268, Anm" 1)" Aber abgesehen davon, daß nach der negativen Beweiskraft der Sitzungsniederschrift die Entocheidungsgründe überhaupt nicht verkündet worden sind, beweist auch deren positiver Wortlaut, daß der Beschluß über die Zulassung der Revision erst nach Abschluß der Urteilsverkündung gefaßt und verkündet wurde0 Wäre dem nicht so, so hätte in dem Protokoll nach den vorstehenden Ausführungen von vornherein n u r die Urteilsformel ohne den besonderen Beschluß, aber zugleich mit dem Satz über die Zulassung der Revision aufgenommen werden können und müssen (vgl" den ähnlich gelagerten Pall BGH-in IM Hr"6 zu § 268 StPO)".
- BGH, 11.02.1958 - VIII ZR 34/57
Rechtsmittel
Diese Auffassung wird in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertreten (RGZ 61, 390, 391; 111, 102, 104; 116; 281, 285; RG SeuffArch 82 Nr. 183 = LZ 1928, 1689; RG JW 1938, 317;… BGB RG RK 10. Aufl. § 196 Anm. S. 392;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 196 Nr. 4;… Planck BGB, 4. Aufl. § 196 Anm. 1;… Oertmann BGB 3. Aufl. § 196 Anm. 3;… Enneccerus/Nipperdey Allgemeiner Teil 14. Aufl. § 233 I S. 1003). - BGH, 19.01.1978 - VII ZR 92/76
Durch Auslegung ermittelte Rechte und Pflichten für einen "Betriebsberater" aus …
Nicht nur der Anspruch der Beklagten auf die bis zur Beendigung des Vertrages verdiente Vergütung, sondern auch ihre Schadensersatzansprüche aus der Nichterfüllung des "Zusammenarbeitsvertrages", das sind die Ansprüche aus entgangener Vergütung, verjähren in der Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB (vgl. RGZ 61, 390, 391; 111, 102, 104; 116, 281, 285; BGH Urteile vom 19. April 1955 - I ZR 66/53 = LM BGB Nr. 3 zu § 286 und vom 5. März 1959 - II ZR 152/57 = LM BGB Nr. 2 zu § 198). - BGH, 03.11.1959 - VIII ZR 163/58
Rechtsmittel
Das folgt für den Schadensersatzanspruch daraus, daß er in demselben Vertrage wurzelt, wie der Anspruch für Lieferung von Waren, und ein Aquivalent mindestens für einen Teil des dem Werkunternehmer entgangenen Werklohns (Kaufpreises) darstellt (RGZ 61, 390, 391).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.