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Rechtsprechung
   RG, 29.05.1905 - Rep. VI. 441/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,244
RG, 29.05.1905 - Rep. VI. 441/04 (https://dejure.org/1905,244)
RG, Entscheidung vom 29.05.1905 - Rep. VI. 441/04 (https://dejure.org/1905,244)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1905 - Rep. VI. 441/04 (https://dejure.org/1905,244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausgleichung zwischen mehreren Haftpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 56
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Dies führt jedenfalls bei der Schädigung eines unbeteiligten Dritten in der Regel zu einer gemeinschaftlichen Haftung als Gesamtschuldner (…Filthaut, HPflG, aaO, § 1 Rn. 56;… Freise, aaO;… Geigel/Kunschert, aaO;… im Ergebnis auch Tavakoli, aaO, S. 177 f.; die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer nach § 1 RHG verantwortlicher Eisenbahnunternehmer hat bereits RGZ 61, 56 ff. bejaht).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Eine solche abweichende Bestimmung, die auch stillschweigend vereinbart werden kann (RGZ 61, 56, 60; 88, 122, 124 f), ergibt sich hier aus den Feststellungen des Berufungsgerichts: Wenn die Eheleute D. die Nutzung des Fabrikanwesens in der Weise geregelt hatten, daß die Einnahmen ausschließlich dem Ehemann zuflössen und die Klägerin daran, obgleich sie Alleineigentümerin des Anwesens war, weder durch einen Gewinnanteil noch durch Pachtzinszahlung beteiligt wurde, so lag dieser Handhabung die - ausdrückliche oder stillschweigende - Übereinkunft der Eheleute zugrunde, daß Steuerschulden des Betriebes im Innenverhältnis von dem Ehemann allein und ohne Ausgleichsmöglichkeit zu bezahlen seien.
  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Unrichtig und als ein Verstoss gegen § 426 BGB würde es freilich erscheinen, wie das Reichsgericht bereits in RGZ 61, 56 überzeugend ausgeführt hat, wenn das Berufungsgericht deshalb, weil die Post dem Verletzten gegenüber auf Grund des § 278 BGB für den ganzen Schaden - soweit § 124 DBG dem nicht entgegensteht - aufzukommen hat, auch im inneren Verhältnis der Parteien der Post den ganzen Schaden aufgebürdet hätte.
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 50/85

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten

    Eine abweichende Bestimmung nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB kann sich aus dem Gesetz, einer - ausdrücklich oder stillschweigend (BGH Urteil vom 10. November 1983 - IX ZR 34/82 - WM 1983, 1386, 1387; RGZ 61, 56, 60;… BGB-RGRK/Weber 12. Aufl. § 426 Rdn. 52) getroffenen - Vereinbarung, aus Inhalt und Zweck eines zwischen den Gesamtschuldnern bestehenden Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (BGHZ 77, 55, 58; 87, 265, 268; BGH Urteil vom 7. November 1985 - III ZR 84/84 - WM 1986, 208 = NJW 1986, 1491 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 39/15

    Haftung bei Eisenbahnunfall: Zusammenstoß einer ferngesteuerten Rangierabteilung …

    Das mit der Gesamtschuld verknüpfte Ausgleichungsrecht - hier soweit es die Beklagte zu 1 betrifft: der Beklagten zu 2 - kann nicht schon deswegen versagt werden, weil daneben ein weiterer Schuldgrund aus Vertrag besteht; denn Inhalt und Gegenstand der beiderseitig geschuldeten Leistung sind dadurch nicht geändert (vgl. RGZ 61, 56, 61 f.;… jurisPK-BGB/Rüßmann, 7. Aufl. § 421 Rn. 15;… Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. § 421 Rn. 10).
  • BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57

    Amtspflichten der Lehrer

    Diese anderweitige Bestimmung, nämlich die Abweichung von der Regel eines Ausgleichs nach Kopfteilen der beteiligten Gesamtschuldner, kann sich aus einer besonderen gesetzlichen Bestimmung ergeben, aus einem ausdrücklichen Vertrag, einer stillschweigenden Vereinbarung, aber auch aus der Natur der Sache oder aus Inhalt und Zweck des in Frage stehenden Rechtsverhältnisses (RGZ 61, 56; 75, 251).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 27/70

    Reallast - Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern

    Aber Inhalt und Zweck der hier in Frage stehenden Rechtsbeziehungen geböten eine abweichende Regelung: Die "Ausgestaltung des tatsächlichen Geschehens" lasse es nicht zu, die Parteien gleichanteilig für die streitigen Rentenbeträge haften zu lassen; vielmehr müsse nach der Natur der Sache und bei Abwägung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein anderer Maßstab angelegt werden (unter Bezugnahme auf RGZ 61, 56, 60; 75, 251, 256; BGH NJW 1959, 334, 335 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57]; 1963, 2067, 2068) [BGH 04.07.1963 - VII ZR 41/62].
  • BFH, 21.07.1983 - IV R 59/80

    GmbH - Steuerschuldner - Gesellschaftsteuer - Verdeckte Gewinnausschüttung - …

    b) Eine von § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichende Regelung kann auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhen oder sich aus dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses ergeben (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 29. Mai 1905 VI 441/04, RGZ 61, 56, 60; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht, 15. Bearbeitung, S. 373).
  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 70/83

    Aufwendungsersatzanspruch eines von dem Lagerhalter zur Erfüllung zusätzlich …

    Die vertragliche Regelung, die eine "andere Bestimmung" im Sinne dieser Vorschrift vorsieht, kann stillschweigend getroffen werden (RGZ 61, 56, 60; BGHZ 88, 185, 190).
  • BGH, 13.04.1965 - V ZR 30/63

    Landesseitige Wahrnehmung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Betreibers …

    Diese Auflassung entspricht im Hinblick auf den engen Zusammenhang zwischen dem Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB und den im übrigen möglicherweise bestehenden Privatrechtsverhältnissen zwischen den Parteien auch dem Gebot der Zweckmäßigkeit (vgl. dazu aus der früheren Rechtsprechung PrOVG Recht 1925, 2380; RGZ 61, 56 ff;… Holtz/Kreutz/Schlegelberger, Preußisches Wassergesetz 3. und 4. Aufl. § 94 Nr. 1 d und § 96 unter 1 am Ende und § 130 Anm. 3).
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