Rechtsprechung
| RG, 29.01.1906 - Rep. I. 363/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 331
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Der Verkäufer soll berechtigt sein, diesen Schaden gegen den Schädiger geltend zu machen (RGZ 62, 331). - BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Hat sie die Ware im Auftrag der Klägerin übernommen, so kann sie das Interesse ihres unmittelbaren Auftraggebers geltend machen (RGZ 62, 331 [334 f]). - BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66
Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers
Auch der Spediteur, dem der Verkäufer die Ware zu übergeben hat, ist in diesem Falle (§ 447 BGB) grundsätzlich nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers (RGZ 99, 56; vgl. RGZ 62, 331).
- BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
Gefahrübergang beim Versendungskauf - Begriff der Gefahr in § 447 BGB - Übergang …
Nach dieser Rechtsprechung ist in § 447 BGB die Gefahr gemeint, von welcher die Ware auf dem Transport betroffen wird, wozu auch Mißgriffe und Versehen der mit der Versendung beauftragten Person gehören, wie z.B. wenn die Ware einem nichtberechtigten Dritten ausgehändigt wird (so ausdrücklich RGZ 93, 330, 332;… ebenso Kuhn, BGB RGRK 11. Aufl. § 447 Anm. 29; Hoeniger im Düringer/Hachenburg, HGB Band V, 1 Einleitung zu §§ 373-382 Anm. 97 und Gramm in Palandt, BGB 24. Aufl. § 447 Anm. 6, beide unter Hinweis auf RGZ 62, 331, 333; ferner Röschinger NJW 1949, 142; vgl. auch Casper, JW 1925, 590). - BGH, 14.07.1972 - I ZR 33/71
KFZ-Transport - KFZ-Transportunternehmer - Transportgut - Beschädigung von …
In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Schädiger aus einer derartigen Gefahrentlastung keinen Vorteil ziehen darf, sondern seinem Vertragspartner zum Ersatz des Drittinteresses, hier des Interesses der Klägerin, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen verpflichtet ist (vgl. RGZ 62, 331, 334; BGHZ 40, 91, 100 f; 49, 356, 361; 51, 91, 93 = NJW 1969, 269, 271 mit Anmerkung Diederichsen). - BGH, 30.04.1959 - II ZR 7/57
Rechtsmittel
Die Interessen der Firma M. an der unbeschädigten Ablieferung des Frachtguts am Bestimmungsort, die sich aus der auch ihr obliegenden Sorgfaltspflicht ergeben, waren mit den gleichgerichteten Interessen der Firma Ma. - auch für den Beklagten erkennbar - so eng verknüpft, daß die Firma M. zur Wahrnehmung der Interessen der Firma Ma. berufen war (vgl. auch RGZ 62, 331, 335, wo das Reichsgericht bereits ausgesprochen hat, daß der Ersatzberechtigte, gegen den fehlsamen Vertragsgegner die sämtlichen vorgehenden Interessen, soweit sie nebeneinander bestehen können, geltend machen darf, wenn es sich um mehrere hintereinander stehende Beteiligte handelt).
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