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Rechtsprechung
   RG, 20.02.1906 - Rep. VII. 314/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,141
RG, 20.02.1906 - Rep. VII. 314/05 (https://dejure.org/1906,141)
RG, Entscheidung vom 20.02.1906 - Rep. VII. 314/05 (https://dejure.org/1906,141)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1906 - Rep. VII. 314/05 (https://dejure.org/1906,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 62, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Köln, 28.02.2019 - 1 V 2304/18

    "Zuhause im Glück" - Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

    Um einen vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB anzunehmen, genügt es jedoch nicht, dass die Parteien die dingliche Rechtslage so zu gestalten suchen, dass der ins Auge gefasste Erfolg des Eigentumsübergangs erst unter gewissen Voraussetzungen - hier Erstausstrahlung und Verzichtserklärung - eintreten soll (vgl. RG-Urteil vom 20. Februar 1906 VII 314/05, RGZ 62, 410; BGH-Beschluss vom 10. Dezember 1998 IX ZR 86/98, ZIP 1999, 75).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 86/98

    Ersatzaussonderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzordnung) - …

    Entscheidend ist nicht, welchen vertraglichen Regelungen sich der Verbindende unterworfen hat, sondern sein objektivierbarer, dem normalen Lauf der Dinge entsprechender innerer Wille im Zeitpunkt der Verbindung (RGZ 62, 410, 411; 63, 416, 422; BGHZ 104, 298, 300).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZB 86/98

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ersatzaussonderungsanspruchs

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  • BGH, 19.10.1951 - V ZR 121/50
    Als vorübergehend ist eine Verbindung dann anzusehen, wenn sie mit der Absicht ihres späteren Wegfalls vollzogen wird (RGZ 47, 197 [202]); maßgebend ist, ob die spätere Aufhebung der Verbindung von vornherein beabsichtigt oder nach der Natur der Verbindung sicher in Aussicht zu nehmen war (RGZ 62, 410; 63, 416 [421]).
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