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Rechtsprechung
   RG, 22.09.1906 - Rep. V. 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,216
RG, 22.09.1906 - Rep. V. 1/06 (https://dejure.org/1906,216)
RG, Entscheidung vom 22.09.1906 - Rep. V. 1/06 (https://dejure.org/1906,216)
RG, Entscheidung vom 22. September 1906 - Rep. V. 1/06 (https://dejure.org/1906,216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    26. B.G.B. § 326

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Die gestaltende Wirkung tritt mit der Rechtskraft des Urteils ein, erst in diesem Augenblick kann die Verjährung des hieraus folgenden Zahlungsanspruchs beginnen und die Beklagte in Zahlungsverzug geraten (RGZ 64, 114, 116; BGH, Urteile v. 17. Mai 1971, VIII ZR 16/70, LM BGB § 315 Nr. 11; v. 14. Juli 1983, VII ZR 306/82, NJW 1983, 2934, 2935;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl. , § 315 Rdn. 17;… Staudinger/Mader, BGB, 13. Aufl., § 315 Rdn. 55).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden …

    Die gestaltende Wirkung tritt mit der Rechtskraft des Urteils ein, erst in diesem Augenblick kann die Verjährung des hieraus folgenden Zahlungsanspruchs beginnen und die Beklagte in Zahlungsverzug geraten (RGZ 64, 114, 116; BGH, Urteile v. 17. Mai 1971, VIII ZR 16/70, LM BGB § 315 Nr. 11; v. 14. Juli 1983, VII ZR 306/82, NJW 1983, 2934, 2935;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl. , § 315 Rdn. 17;… Staudinger/Mader, BGB, 13. Aufl., § 315 Rdn. 55).
  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 306/82

    Bestimmung der Leistungszeit durch den Auftragnehmer

    Hieraus hat bereits das Reichsgericht geschlossen, daß der Schuldner erst mit rechtskräftiger Bestimmung der Leistling in Verzug geraten kann (RGZ 64, 114, 116).
  • LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95

    Chefarztvertrag: Anspruch auf Abschluss vor dem zugesagten Termin

    Erst dann kann der andere Vertragsteil des Vorvertrages dem einen Vertragsteil zur Bewirkung des Abschlusses des Hauptvertrages rechtlich zulässig eine angemessene Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vorvertrag wirksam zurücktreten (RG, Urteil vom 22.09.1906 - V 1/06 -, RGZ 64, 114).
  • BGH, 23.03.1959 - II ZR 95/57

    Verjährung von Auslagenersatzansprüchen eines HV

    Er brauchte dazu nicht zunächst eine Gestaltungsklage erheben, sondern er konnte sofort auf Bewirkung der nach billigem Ermessen zu bestimmenden Leistung klagen (RGZ 64, 114, 116; RG HRR 1940 Nr. 352; Staudinger-Werner BGB § 315 IV).
  • BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61

    Rechtsmittel

    Einer besonderen Klage auf Feststellung bedürfte es hierzu nicht, vielmehr wäre die Bestimmung im Rahmen des gegenwärtigen Rechtsstreits als Bemessung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung des Klägers möglich (vgl. RG HRR 1940 Nr. 352; RGZ 64, 114, 116).
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