Rechtsprechung
| RG, 30.10.1906 - II. 139/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verhältnis des § 464 B.G.B. zu § 377 H.G.B.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 236
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74
Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten …
Ganz abgesehen von der Frage, ob § 464 BGB überhaupt auf Lieferungen eines aliud Anwendung findet und ob die Kenntnis des Fahrers einer die Ware abholenden Vertragsspedition bereits dem Käufer zuzurechnen ist (vgl. dazu RGZ 64, 236;… Ballerstedt aaO § 464 Anm. 3), verkennt die Beklagte zu 1, daß die vorbehaltlose Annahme schon nach dem Wortlaut und der rechtssystematischen Einordnung dieser Vorschrift lediglich den Verlust von Gewährleistungsansprüchen im weitesten Sinne, nicht dagegen von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer kaufvertraglichen Nebenpflicht zur Folge hat. - BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65
Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels
Beim Grundstückskauf gehört auch die Mitwirkung des Käufers bei der Auflassung zur "Annahme" der Sache im Sinne des § 464 BGB (BGZ 134, 83, 88;… Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. § 464 Rdn. 6, BGB-RGRK 11. Aufl. § 464 Anm. 2), d.h. zur Entgegennahme der Sache als einer der Hauptsache nach dem Vortrag entsprechenden Erfüllung (BGH Urteil vom 24. Juni 1958, VIII ZR 95/57, NJW 1958, 1724; RGZ 64, 236, 240;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 464 Rdn. 4) Der Käufer eines Grundstücks muß sich, daher auch dann, wenn er von den Mängeln nicht schon bei der Übergabe, wohl aber bei der später erfolgten Auflassung wußte, seine Rechte wegen der Mängel vorbehalten (RG WarnRspr 1912 Nr. 198). - BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57 Eine Annahme liegt in jedem Verhalten, durch das der Kläger, wenn auch nur stillschweigend, zu erkennen gibt, daß er die Leistung des Verkäufers als eine der Hauptsache nach vertragsmäßige Erfüllung gelten lassen will (RGZ 64, 236,238-240; 109, 295,296; RG JW 1911, 486 Nr. 6).
- BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 315/56
Rechtsmittel
Nimmt der Käufer aber eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm nach § 464 BGB Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält, Diese Vorschrift greift auch bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei arglistigem Verschweigen ein (RGZ 101, 64, 73; RG HRR 1934 Nr. 1193;… BGB-RGRK 10. Aufl. § 464 Anm. 4;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 464 Nr. 13) und gilt unbeschränkt neben der Bestimmung des § 377 HGB (RGZ 64, 236, 237;… Schlegelberger 3. Aufl. HGB § 377 Nr. 16).
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