Rechtsprechung
| RG, 09.11.1906 - II. 173/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtung wegen Irrtums. B.G.B. § 119.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 266
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60
Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung
Als verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache im Sinne dieser Vorschrift kommen zwar nicht nur ihre natürliche Beschaffenheit, sondern auch die vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Betracht, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und den Wert von Einfluß sind (RGZ 21, 308, 311; 52, 1, 2; 59, 240, 243; 61, 84, 86; 64, 266, 269; … - BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Soll der Begriff des Eigenschaftsirrtums nicht zu sehr verflachen und eine unerträgliche Rechtsunsicherheit hervorrufen (vgl. RGZ 90, 342, 343/344), so dürfen als verkehrswesentlich nur solche Eigenschaften der Person berücksichtigt werden, die von dem Erklärenden in irgendeiner Weise erkennbar dem Vertrag zugrundegelegt worden sind, ohne daß er sie geradezu zum Inhalt seiner Erklärung gemacht haben muß (BGH Urteil vom 11. Juli 1968 - IX ZR 218/66 = RzW 1969, 94, 95; vgl. auch RGZ 64, 266, 269; BGHZ 16, 54, 57;… Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 119 Rdn. 32). - BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53
Gewährleistung. Heilgerät
Tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Sache, die zufolge ihrer Beschaffenheit und vorausgesetzten Dauer nach den Verkehrsanschauungen einen Einfluß auf die Wertschätzung auszuüben pflegen, und die den Begriff der Eigenschaften im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB erfüllen, können infolgedessen zu einer Anfechtung wegen Irrtums nur dann führen, wenn sie dem Vertrage zugrunde gelegt wurden, ohne daß sich die Verhandlungen zu einer Zusicherung nach § 459 Abs. 2, 463 BGB verdichtet hatten (vgl. RGZ 64, 266 [269]).
- BGH, 20.03.1981 - V ZR 71/80
Elffache der Jahresmiete - Offener Kalkulationsirrtum, § 119 Abs. 1, Abs. 2, § …
Es handelt sich um einen Kalkulationsirrtum von der Art, wie er den Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 64, 266, 268; 90, 268, 272, 273; 94, 65, 67 f; 101, 107, 108; 105, 406, 407; 116, 15, 17; 149, 235, 239; 162, 198, 201) zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) berechtigt hätte. - BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 48/80
Zahlungsanspruch wegen Anfechtung eines Abfindungsvertrages und …
Allerdings hat das Reichsgericht die Anfechtung wegen des sogenannten erweiterten Inhaltsirrtums in einer Reihe von Fällen zugelassen (vgl. z.B. RGZ 162, 198, 201; 149, 235, 239; 64, 266, 268).Ausgehend von Fällen des Kalkulationsirrtums (RGZ 64, 266, 268), später bei Kurswertirrtümern (z.B. RGZ 94, 65, 67 f.) und bei anderen Irrtümern über die "Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung" (z.B. RGZ 149, 235, 239), hat es angenommen, daß auch ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung die Anfechtung rechtfertigen könne.
- VG Berlin, 10.04.2025 - 12 K 266.23
Begrenzung einer Prüfung auf einen Wiederholungsversuch; Obliegenheit der …
Als verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache im Sinn dieser Vorschrift zählen die natürlichen (körperlichen) Eigenschaften sowie solche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Sache, die zufolge ihrer Beschaffenheit und vorausgesetzten Dauer nach den Verkehrsanschauungen einen Einfluss auf die Wertschätzung der Sache auszuüben pflegen (zusammenfassend unter Verweis auf unter anderem RGZ 64, 266 und BGHZ 34, 32 Armbrüster, in: MüKoBGB, 10. Aufl. 2025, § 119 Rn. 110). - BGH, 22.10.1958 - V ZR 154/57
Rechtsmittel
Beruhten die Vorstellungen auf Irrtum, so war nach Auffassung des Reichsgerichts die Anfechtung gemäß § 119 BGB gerechtfertigt (RGZ 64, 266). - OLG München, 15.03.1990 - 24 U 654/89 Nach Auffassung des Reichsgerichts umfaßt der Inhalt der Erklärung bei dem Vertragsschluß eine offengelegte Kalkulation und ist ein Irrtum in dieser Kalkulation jedenfalls im Zweifel ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung (vgl. RGZ 101, 107 f. und 64, 266/268).
- BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 137/59 In der Tat hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß ein Irrtum in der der Preisangabe zugrunde liegenden Berechnung dann als Irrtum über den Inhalt der Erklärung zu gelten habe, wenn die Berechnungsgrundlage Gegenstand der entscheidenden Vertragsverhandlungen gewesen sei (RGZ 64, 266, 268; 94, 65, 67, 68; 105, 406; 116, 15, 17; 149, 235, 239; 162, 198, 201).
- LG Wiesbaden, 23.02.2017 - 9 O 247/16
EBay-Internet-Auktion - Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Letzteres soll anerkanntermaßen dann zu bejahen sein, wenn die Kalkulationen zum Gegenstand der für den Vertragsschluß entscheidenden Verhandlungen gemacht wurden, und zwar wenn bei den für den Vertragsschluß entscheidenden Verhandlungen dem anderen Teil erkennbar der verlangte oder angebotene Kaufpreis als ein durch näher bezeichnete Kalkulation zustande gekommener bezeichnet ist (vgl. RGZ 64, 266, 268). - OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 1 U 5/88
Anspruch auf Anpassung oder Abschluss eines neuen Fernwärmelieferungsvertrags
- BGH, 03.02.1959 - V BLw 32/58
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 26.01.2000 - 1 UF 342/98
- BGH, 09.10.1957 - V ZR 214/56
Rechtsmittel
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