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Rechtsprechung
   RG, 10.07.1906 - Rep. VII. 551/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,167
RG, 10.07.1906 - Rep. VII. 551/05 (https://dejure.org/1906,167)
RG, Entscheidung vom 10.07.1906 - Rep. VII. 551/05 (https://dejure.org/1906,167)
RG, Entscheidung vom 10. Juli 1906 - Rep. VII. 551/05 (https://dejure.org/1906,167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Werkvertrag; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Die sich hieraus ergebenden Fragen beantwortet (las Berufungsgericht zutreffend nach dem Recht des Werkvertrages. Gegenstand der dem Beklagten übertragenen Geschäftsbesorgung war die Ermittlung des Verkehrswerts der Grundstücke und der sich danach richtenden Beleihungsgrenze sowie die Angabe der diesen Wert rechtfertigenden Umstände in einem schriftlich auszuarbeitenden Bericht. Das ist ein Werk im Sinne der §§ 631 ff BGB. Der Fall liegt nicht anders als beim Entwurf einer Grundstückstaxe (RGZ 64, 41,43) und ist den Sachverhalten vergleichbar, in denen es um die Erstattung eines sonstigen, aus einem einzelnen Anlaß in Auftrag gegebenen Gutachtens geht (BGH NJW 1965, 106,107; 1967, 7,19,720, jeweils mit Nachw.; Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 120/72 = LM BGB § 631 Nr. 27).

    Die schon erwähnten Entscheidungen RGZ 64, 41 und BGH NJW 1965, 106, in denen für Schäden aus einer fehlerhaften Grundstückstaxe bzw. aus einem unrichtigen Rechtsgutachten Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung gewährt wurden, sind denn auch nur ihrer Begründung, nicht ihres Ergebnisses wegen auf Kritik gestoßen.

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Solche Ansprüche verjähren vielmehr nach § 195 BGB in 30 Jahren (RGZ 62, 119; 64, 41; 66, 12, 16; 71, 173; 95, 2; 115, 122, 125; RG Warn 1920, 33; RG JW 1938, 1646; sowie die Entscheidungen des erkennenden Senats VII ZR 167/59 vom 5. Dezember 1960 u. VII ZR 20/59 vom 18. Februar 1960).
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