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Rechtsprechung
   RG, 14.03.1907 - Rep. VI. 425/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,70
RG, 14.03.1907 - Rep. VI. 425/06 (https://dejure.org/1907,70)
RG, Entscheidung vom 14.03.1907 - Rep. VI. 425/06 (https://dejure.org/1907,70)
RG, Entscheidung vom 14. März 1907 - Rep. VI. 425/06 (https://dejure.org/1907,70)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 333
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Diese Beurteilung entspricht der vom Reichsgericht begründeten (vgl. RGZ 65, 333, 337 - Pomril; 166, 193, 198 - Sammlung D; RG GRUR 1936, 573, 578 - Albertus Stehfix) und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung, wonach eine solche Weitergabe oder Verwertung nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden;… BGH, Urt. v. 16.11.1954 - I ZR 180/53, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät;… Urt. v. 6.11.1963 - Ib ZR 41/62 und Ib ZR 40/63, GRUR 1964, 215, 216 - Milchfahrer;… Urt. v. 19.11.1982 - I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181 = WRP 1983, 209 - Stapel-Automat).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Das gilt sowohl für den entlassenen Angestellten selbst, wie auch für Dritte; danach können besondere Umstände das Handeln des entlassenen Angestellten oder des Dritten als wettbewerbswidrig oder sittenwidrig erscheinen lassen (RG GRUR 1938, 137, 140; RGZ 65, 333, 337; RGZ 166, 193, 199;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Anm. 28 zu § 17 UWG und Übersicht 3 zu §§ 17 bis 20 a UWG;… Staudinger/Nipperdey/Neumann, BGB 11. Aufl. § 611 Anm. 164).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von …

    Sein Wissen kann er nach Ablauf des Vertrages zu Zwecken des Wettbewerbs auch gegenüber dem ehemaligen Dienstherrn grundsätzlich frei verwerten (RGZ 65, 333, 337 - Pomril - RGZ 166, 193, 198; BGH GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät - m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Er konnte derartige Geheimnisse, die ihm ohne Vertrauensbruch in seiner dienstlichen Stellung zur Kenntnis gelangt waren, nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber der Klägerin verwerten (RGZ 65, 333 [337-339]; RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154]; 61, 273 [274]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

    Ein solches Verhalten kann nicht als Verstoß gegen die guten Sitten nach § 1 UnlWG angesehen werden (vgl. RGZ 65, 333 [337-339]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

  • BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53

    Geheimverfahren

    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass frühere Angestellte die erworbenen Kenntnisse von einem Betriebsgeheimnis zu ihrem Fortkommen nach ihrem Ausscheiden aus dem Betriebe weiter verwenden und es in diesem Rahmen auch anderen mitteilen dürfen (RGZ 65, 333 [337]; KG in MuW 1939, 57 [58]; RArbG in GRUR 1944, 46 [47]).
  • BGH, 26.11.1968 - X ZR 15/67

    Wesentliche Beitragsleistung zur Entwicklung einer Räumzange - Bestehen eines …

    Andererseits läßt aber auch die den Mitbewerbern offenstehende bloße Möglichkeit, die Verbesserung kennenzulernen, jedenfalls nicht bereits dann die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 ArbEG entfallen, wenn es sich dabei um eine mit Schwierigkeiten und Opfern verbundene Möglichkeit handelt (vgl. dazu für Geheimverfahren RGZ 65, 333, 335;… Baumbach/Hefermehl aaO Rdn. 5 zu § 17 UWG).
  • BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57

    Rechtsmittel

    Dabei genügt es, wenn es von jedem Interessenten ohne größere Schwierigkeiten und Opfer in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. RGZ 65, 333; RG JW 1929, 1227; 1936, 2081; 1939, 426; RG GRUR 1942, 352, 355 - Quarzlampe).
  • BGH, 03.05.1958 - I ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Das ist ihm nach ständiger Rechtsprechung nicht verschlossen (RGZ 65, 333; RG GRUR 1939, 706; RAG GRUR 1944, 46; Baumbach/Hefermehl Anm. 11 zu § 17 UWG).
  • BGH, 10.07.1951 - I ZR 7/51

    Wettbewerbsbeschränkungen als Grundlage eines lebenslänglichen …

    Karl B... selbst wäre nach Ablauf der Wirksamkeit der Wettbewerbsklausel sogar nicht gehindert gewesen, Geschäfts- und Betriebs geheimnisse, die ihm ordnungsgemäss im Betrieb der Klägerin zugänglich geworden sind, allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu Wettbewerbszwecken auszuwerten, soweit diese Geheimnisse nicht unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen (RGZ 65, 333).
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