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| RG, 07.06.1907 - Rep. II. 39/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
46. Notverkauf. Kosten des Beweissicherungsverfahrens.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
46. Notverkauf. Kosten des Beweissicherungsverfahrens.
Papierfundstellen
- RGZ 66, 186
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21
Pauschale Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für …
Rn. 35 (a) Ursprünglich wurde vom Reichsgericht vertreten, dass sich reine Prozesskosten lediglich als ein jeder Selbständigkeit entbehrendes Annexum des Rechtsstreits darstellten und in der Zivilprozessordnung abschließend geregelt seien (vgl. RGZ 10, 309, 310; 22, 421, 423 f.; 66, 186, 199; 130, 217, 218 f.; 145, 296, 300; 150, 37, 39, 41;… vgl. hierzu ausführlich Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, 1985, S. 142 ff.). - BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81
Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags …
Er hat den Erlaß einer Entscheidung zur Bedingung, die dem Gegner die Kosten auferlegt (…Thomas/Putzo ZPO 11. Aufl. vor § 91 Anm. IV 1;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 40. Aufl. Übersicht vor § 91 Anm. 3 B;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. vor § 91 Rdn. 13 m.w.Nachw.), und kann nur in dem Rechtsstreit geltend gemacht werden, in dem er erwächst (…Zöller/Schneider ZPO 13. Aufl. vor § 91 Anm. V;… Thomas/Putzo aaO;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl. § 87 V 4 S. 478; vgl. RGZ 66, 186, 199). - OLG Köln, 27.11.1992 - 22 W 37/92
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags im selbständigen Beweisverfahren
Dieser seit der Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 66, 186/198 geltende und von der Entscheidung BGHZ 20, 4/15 bestätigte Grundsatz beruht auf zwei Gesichtspunkten: zum einen verlangt die Zivilprozeßordnung nur im Falle einer verfahrensabschließenden Entscheidung eine von Amts wegen zu treffende Bestimmung der Kostentragungspflicht (§ 308 Abs. 2 ZPO), weshalb für die Fälle unstreitiger Erledigung besondere kostenrechtliche Regelungen getroffen worden sind (z. B. § 91 a, 269 Abs. 3 ZPO), die zum Teil eine Kostengrundentscheidung nur auf Antrag ermöglichen.
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