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Rechtsprechung
   RG, 17.06.1907 - Rep. I. 495/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,65
RG, 17.06.1907 - Rep. I. 495/06 (https://dejure.org/1907,65)
RG, Entscheidung vom 17.06.1907 - Rep. I. 495/06 (https://dejure.org/1907,65)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1907 - Rep. I. 495/06 (https://dejure.org/1907,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 222
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Rn. 195 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem treuwidrigen Parteiverhalten und der eingetretenen Sachlage muss nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden (BGH, Urteil vom 08.01.1958 - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB; RG Urteil vom 17.06.1907 - I 495/06 - RGZ 66, 222, 224, juris;… Staudinger/Reinhard Bork (2015) BGB § 162, Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 3 U 2210/21

    Auslegung eines Prozessvergleichs als Mietvertrag und zur Abgrenzung von …

    Eine Vermutung für eine Kausalität einer als treuwidrig bezeichneten Verhaltensweise besteht nicht (…MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl. 2018, BGB § 162 Rn. 17;… BeckOGK/Reymann, 1.6.2021, BGB § 162 Rn. 44; RG, Urteil vom 17. Juni 1907, Rep. I. 495/06, RGZ 66, 222 (223 f.)).
  • OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97

    Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des …

    Die Aufsichtsratzustimmung kann nicht bereits aufgrund des treuwidrigen Verhaltens der Beklagten fingiert werden (vgl. RGZ 66, 222, 224).
  • BayObLG, 02.04.2025 - 102 Sch 39/24

    Erfolgsabhängige Vergütung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Antrag auf …

    Rn. 49 Zwar hat das Schiedsgericht (…Rn. 113 des Schiedsspruchs mit Fußnote 142) in diesem Zusammenhang ein Urteil des Reichsgerichts vom 17. Juni 1907 (Rep. I. 495/06, RGZ 66, 222 [226]) wie folgt (teilweise abweichend vom Original; Hervorhebung im Schiedsspruch) zitiert: "Es kommt aber noch Folgendes in Betracht.
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2016 - 12 Sa 1412/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung …

    Der Ursachenzusammenhang zwischen dem treuwidrigen Parteiverhalten - hier u.a. im Sinne einer angeblichen Zugangsvereitelung - und der eingetretenen Sachlage muss nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden (BGH 08.01.1958 - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB; RG 17.06.1907 - I 495/06 - RGZ 66, 222, 224, juris).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 176/61

    Rechtsmittel

    Ein derartiger Verstoß im Sinn des § 162 BGB wird bejaht in Fällen, wo der Eintritt des bedingenden Ereignisses von dem Willen des bedingt Verpflichteten an sich unabhängig war, dieser aber den Eintritt einer Tatsache herbeiführte, die, wie er wußte, zur Vereitelung oder Erschwerung der Bedingung geeignet ist (BGB RGRK 11, Aufl. § 162 Anm. 2 - wo allerdings das Zitat RG JW 1912, 188 nicht zutrifft - vgl. RGZ 66, 222, 226); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 08.01.1958 - VII ZR 126/57
    Die Verhinderung der Bedingung durch den Verpflichteten kann also, selbst wenn dieser sich treuwidrig verhalten hat, noch nicht ohne weiteres fingiert werden (RGZ 66, 222; RG in JW 1933, 1387;… Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 5 zu § 162 BGB).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 27.06.2001 - 714B C 621/00

    Voraussetzungen für den Abschluss eines gegenseitigen Vertrages; Zulässigkeit der …

    Eine bloße Erschwerung des Bedingungseintritts reicht nicht aus (RGZ 66, 222, 226), weil die Vereitelung ein rein objektives Merkmal ist.
  • LG Aurich, 13.09.2021 - 3 O 35/20

    Wertersatz hinsichtlich des Veräußerungserlöses eines im Rahmen einer Grundschuld …

    Er muss in diesem Fall das treuwidrige Verhalten (LG Aachen NJW-RR 1986, 411 [LG Aachen 30.10.1985 - 4 O 237/85] (412)) sowie den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkung und Ausfall bzw. Eintritt der Bedingung beweisen (BGH LM Nr. 2; JZ 1958, 211; RGZ 66, 222 (224)).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 177/61

    Rechtsmittel

    Ein derartiger Verstoß im Sinn des § 162 BGB wird bejaht in Fällen, wo der Eintritt des bedingenden Ereignisses von dem Willen des bedingt Verpflichteten an sich un abhängig war, dieser aber den Eintritt einer Tatsache herbeiführte, die, wie er wußte, zur Vereitelung oder Erschwerung der Bedingung geeignet ist (BGB RGRK 11. Aufl. § 162 Anm. 2 - wo allerdings das Zitat RG JW 1912, 188 nicht zutrifft - vgl. RGZ 66, 222, 226); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 87/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 214/56

    Rechtsmittel

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