Rechtsprechung
| RG, 01.07.1907 - Rep. VI. 488/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Tötung im Sinne des § 844 B.G.B.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 251
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Auf den genauen Geschehensverlauf und darauf, wie sich die von ihm gesetzte Gefahr schließlich in dem Verletzungserfolg aktualisiert, muß sich die Voraussehbarkeit nicht erstrecken (RGZ 66, 251; 69, 344; BGHZ 41, 123, 128; 57, 25, 33; 58, 48, 56) [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71]. - BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71
Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden …
Insofern gilt, daß der, der gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, auf Ersatz sämtlicher Schäden haftet, die dem Geschützten aus diesem Verstoß entstanden sind; darauf, ob der Schädiger auch diese Folgen hat voraussehen können, kommt es nicht an (RGZ 66, 251, 253; 141, 169, 172; Senatsurteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 211/69 - VersR 1971, 820). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 318/94
Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Sozialhilfeträger
Demgemäß muß sich auch das Verschulden des Schädigers allein auf die Körperverletzung und nicht auf den (späteren) Tod des Verletzten erstrecken (RGZ 55, 24, 30 f; 66, 251, 253).
- OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 36/01
Regreßansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz nach eifersuchtsbedingter …
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 211/69
Anspruch auf Schadensersatz - Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes - …
Darauf, ob er diese schwere Folge vorausgesehen hat oder doch voraussehen konnte, kommt es auch bei Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB nicht an (vgl. RGZ 66, 251, 253). - LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12
Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher …
- BGH, 24.05.1960 - VI ZR 127/59
Rechtsmittel
- BGH, 23.02.1960 - VI ZR 87/59
Rechtsmittel
Es ist nicht erforderlich, daß der Schädiger den tödlichen Erfolg der Körperverletzung vorausgesehen hat oder voraussehen konnte (BGB - RGRK § 823 Anm. 12 und § 844 Anm. 5; RGZ 66, 251 und 69, 340 [344]). - BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/52 Dabei kommt es, wie stets bei der Verletzung eines Schutzgesetzes, nicht darauf an, ob der Beklagte die konkreten Folgen seines Handelns voraussehen konnte (RGZ 66, 251 [253]; 145, 107 [116]; RG HRR 1935, 171).
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 80/71 Insofern gilt, daß der, der gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, auf Ersatz sämtlicher Schäden haftet, die dem Geschützten aus diesem Verstoß entstanden sind; darauf, ob der Schädiger auch diese Folgen hat voraussehen können, kommt es nicht an (RGZ 66, 251, 253; 141, 169, 172; Senatsurteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 211/69 - VersR 1971, 820).
- BGH, 03.12.1952 - VI ZR 11/52
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.