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Rechtsprechung
   RG, 14.10.1907 - Rep. VI. 523/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,225
RG, 14.10.1907 - Rep. VI. 523/06 (https://dejure.org/1907,225)
RG, Entscheidung vom 14.10.1907 - Rep. VI. 523/06 (https://dejure.org/1907,225)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1907 - Rep. VI. 523/06 (https://dejure.org/1907,225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zum Begriff des Eisenbahnbetriebsunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    a) Betriebsunternehmer nach § 1 Abs. 1 HPflG (wie zuvor schon nach § 1 Reichshaftpflichtgesetz und § 1 Sachschadenhaftpflichtgesetz) ist nach ständiger Rechtsprechung derjenige, der eine Bahn für eigene Rechnung betreibt und dem die Verfügung über den Betrieb zusteht (Senatsurteile BGHZ 9, 311, 312; vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83 - VersR 1985, 764, 765; BGH, Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 34/50 - VRS 3, 217, 218; Urteil vom 14. Februar 1963 - II ZR 19/61 - VersR 1963, 745, 747; RGZ 66, 376, 378; 146, 340, 341).

    Entscheidend ist, daß er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und - verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (Senatsurteil BGHZ 9, 311, 313 f.; BGH…, Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 34/50 - aaO; RGZ 66, 376, 378 f.; 146, 340, 341; OLG Düsseldorf, VRS 9, 432, 433).

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 154/83

    Haftungslast der Bundesbahn bei Unfällen auf Privatgleisanschlüssen

    Danach ist Betriebsunternehmer, wer die Bahn für eigene Rechnung betreibt und wem die Verfügung über den Betrieb zusteht (RGZ 66, 376, 378; 96, 204, 209; 146, 340, 341;… BGH, Urt. v. 14. Februar 1963 - II ZR 19/61 - VersR 1963, 745, 747 m.w.N.).

    Daraus folgt - wovon das Berufungsgericht mit Recht ausgeht -, daß der Beklagten die Verfügungsgewalt über den Bahnbetrieb auf dem privaten Anschlußgleis zustand (vgl. RGZ 66, 376, 379; 75, 7, 9; 146, 340, 341 f.).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 24/52

    Eisenbahnunfall in der Sowjetzone

    Für die Anwendung des Reichshaftpflichtgesetzes ist allein von Bedeutung, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Betrieb im Ganzen, d.h. über die gesamten Bahnanlagen und den technischen Betrieb hat (RGZ 66, 376; 75, 7; 96, 209; 146, 34).
  • OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97

    Begriff der Schienenbahn

    Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. W oder ihre Subunternehmerinnen den gesamten zu ihren Zwecken notwendigen Zugverkehr selbständig zu regeln hatten (vgl. RGZ 66, 376; 146, 340, 342), sind nicht dargetan.
  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 34/50

    Rechtsmittel

    Danach ist Betriebsunternehmer regelmässig derjenige, der die Bahn für eigene Rechnung betreibt und dem die Verfügungsgewalt über den Betrieb zusteht (RGZ 66, 376; 75, 7).
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