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Rechtsprechung
   RG, 29.10.1907 - Rep. III. 151/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,259
RG, 29.10.1907 - Rep. III. 151/07 (https://dejure.org/1907,259)
RG, Entscheidung vom 29.10.1907 - Rep. III. 151/07 (https://dejure.org/1907,259)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1907 - Rep. III. 151/07 (https://dejure.org/1907,259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vertragsantrag m. Schreibfehler; Annahme in Erkenntnis des letzteren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 427
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; …

    Dazu reicht es aus, wenn die eine Vertragspartei ihrer Erklärung einen von dem objektiven Erklärungsinhalt abweichenden Inhalt beimisst und die andere dies erkennt und hinnimmt (Senatsurt. v. 20. November 1992, V ZR 122/91, NJW-RR 1993, 373;… Urt. v. 7. Dezember 2001, V ZR 65/01, NJW 2001, 1038, 1039; RGZ 66, 427, 429).
  • SG Marburg, 03.04.2017 - S 16 KA 143/16
    Er unterliegt einem Irrtum in der äußeren (technischen) Erklärungshandlung; es missglückt ihm die praktische Umsetzung seines Erklärungswillens in eine diesen Willen zutreffend kundgebende Äußerung, indem er sich etwa verspricht, verschreibt oder vergreift (ständige Rspr., so schon das Reichsgericht , RGZ 66, 427, 428).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 122/00

    Rechtsfolgen unbemerkter Beurkundung eines zu niedrigen Kaufpreises bei einem …

    Wenn ein Vertragspartner sich auf den objektiv zweideutigen (mehrdeutigen) Sinn der Erklärung seines Vertragspartners berufen möchte, obwohl er dessen Vertragswillen erkannt hat ("erkannter und ausgenutzter Irrtum") gilt - wie bei der falsa demonstratio - das tatsächlich Gemeinte (BGH NJW-RR 1995, 859; BGH NJW 1984, 721; RGZ 93, 297, 299; RGZ 66, 427, 428 f.;… MüKo/Kramer, BGB, 3. Aufl., § 155, 5).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 111/00

    Haftung des Bürgen bei Veränderungen der Hauptschuld

    Wenn ein Vertragspartner sich auf den objektiv zweideutigen (mehrdeutigen) Sinn der Erklärung seines Vertragspartners berufen möchte, obwohl er dessen Vertragswillen erkannt hat ("erkannter und ausgenutzter Irrtum") gilt - wie bei der falsa demonstratio - das tatsächlich Gemeinte (BGH NJW-RR 1995, 859; BGH NJW 1984, 721; RGZ 93, 297, 299; RGZ 66, 427, 428 f.;… MüKo/Kramer, BGB, 3. Aufl., § 155, 5).
  • SG Marburg, 22.03.2016 - S 16 KA 292/14

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Irrtum über erneute Beratung schützt Arzt nicht vor …

    Er unterliegt einem Irrtum in der äußeren (technischen) Erklärungshandlung; es missglückt ihm die praktische Umsetzung seines Erklärungswillens in eine diesen Willen zutreffend kundgebende Äußerung, indem er sich etwa verspricht, verschreibt oder vergreift (ständige Rspr., so schon das Reichsgericht, RGZ 66, 427, 428).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 78/90

    Beurteilung der Beschwer des Antragstellers - Unschädliche beiderseitige …

    Davon ist auch auszugehen, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt und nicht beanstandet hat (RGZ 66, 427, 428;… BGH, Urt. v. 21. Mai 1959 - II ZR 165/57, LM § 119 BGB Nr. 6 unter I 2;… Urt. v. 27. Oktober 1972 - V ZR 20/71, WM 1972, 1422, 1424 unter II A 1 a;… Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • BGH, 04.12.1953 - I ZR 183/52

    Rechtsmittel

    Auf diese Vorleistungspflicht kann sich der Kläger aber, sofern er zur Garantieleistung verpflichtet ist und sie verweigert, nach Treu und Glauben nicht berufen (Palandt § 320 BGB Anm. 4 b; RG Gruchot 63, 219; RG SA 81, 43; RGZ 66, 427).
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