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| RG, 26.11.1907 - Rep. II. 259/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unterschied der Klage aus § 463 Satz 2 B.G.B. und der Betrugsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 146
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.07.1963 - V ZR 66/62 Ob es sich dabei um einen Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB handeln muß (Siebert/Ballerstedt a.a.O. § 463 Anm. 8, sowie BGB RGRK 11. Aufl. § 460 Anm. 6, beide unter Hinweis auf RGZ 67, 146) oder ob auch das Verschweigen von Umständen, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern, Schadensersatzansprüche nach § 463 BGB auszulösen vermag (…so Palandt/Gramm, BGB 22. Aufl. § 463 Anm. 3 mit Bezugnahme auf RGZ 134, 83, 88), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden; denn wenn ein verkauftes Gebäude, was die Klägerin hier behauptet, von echtem Hausschwamm befallen ist, dann stellt das jedenfalls keinen unerheblichen Mangel dar, vielmehr pflegt ein solcher Umstand für den Entschluß des Käufers, ob er das Haus erwerben will, von Bedeutung zu sein (RG JW 1936, 375 Nr. 2).
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