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Rechtsprechung
   RG, 19.12.1907 - Rep. VI. 178/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,6
RG, 19.12.1907 - Rep. VI. 178/07 (https://dejure.org/1907,6)
RG, Entscheidung vom 19.12.1907 - Rep. VI. 178/07 (https://dejure.org/1907,6)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1907 - Rep. VI. 178/07 (https://dejure.org/1907,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gesamtschuldverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 260
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01

    Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis

    Unter einer Teilleistung allgemein ist jede Leistung zu verstehen, die hinter der geschuldeten Leistung objektiv zurückbleibt, wobei Geldschulden stets teilbar sind (RGZ 67, 260; BGH 90, 196).
  • BFH, 27.06.1989 - VII R 100/86

    Gesellschafter einer GbR haften auch für die mit dem Hauptanspruch …

    Der Senat befindet sich mit seiner Beurteilung im Ergebnis in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen zur Gesellschafterhaftung bei gesetzlichen Schuldverhältnissen (vgl. Reichsgericht - RG -, Urteil vom 19. Dezember 1907 VI. 178/07, RGZ 67, 260; BGH-Urteile vom 15. Oktober 1973 II ZR 149/71, BGHZ 61, 338; vom 16. März 1983 VIII ZR 346/81, NJW 1983, 1905, und vom 12. November 1984 II ZR 96/84, NJW 1985, 1828), der er sich schon mit seinem Urteil in BFHE 145, 13, BStBl II 1986, 156 angeschlossen hatte.
  • BGH, 20.03.1968 - VIII ZR 52/66

    Zugrundelegung einer unrichtigen Vergleichsmiete bei Ermittlung der ortsüblichen …

    Das muß auch gelten, soweit es sich darum handelt, daß sie im Rahmen des Mietverhältnisses Empfangenes nach Bereicherungsgrundsätzen zurückzugewähren haben (im Ergebnis ebenso RGZ 67, 260).
  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 182/73

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung einer gekauften Grundfläche aufgrund von …

    Die Beklagten haften nach § 427 BGB als Gesamtschuldner (vgl. RGZ 67, 260).
  • BGH, 13.07.1955 - IV ZR 39/55

    Beweis über den Verkauf und Erhalt von Waren - Einbringung von Waren in eine …

    Ob anderes gilt, wenn ein abgeschlossener Vertrag nachträglich mit Erfolg angefochten worden ist und deshalb Bereicherungsansprüche geltend gemacht werden (so RGZ 67, 260 [26l], kann dahinstehen, weil dieser Fall nicht vorliegt.
  • BGH, 27.11.1957 - V ZR 119/56

    Rechtsmittel

    Da auch abgesehen von den Revisionsrügen das Berufungsurteil sachlich-rechtliche Irrtümer zu Lasten der Beklagten im Berufungsurteil nicht erkennen läßt, sind diese mit Recht verurteilt worden, wobei auch der Ausspruch der gesamtschuldnerischen Haftung nicht zu beanstanden ist (RGZ 67, 260).
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