Rechtsprechung
| RG, 04.02.1908 - Rep. II. 425/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorbehalt des Eigentums beim Verkaufe eines Geschäftes.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 383
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
Der sozialpolitische Zweck des Abzahlungsgesetzes, den bei Ratenzahlungskäufen besonders gefährdeten Käufer beweglicher Sachen zu schützen, verbietet eine ausdehnende Anwendung dieses Sondergesetzes auf andersgeartete Verträge (BGH NJW 1973, 2200, 2201; RGZ 67, 383, 386;… Ostler/Weidner, AbzG, 6. Aufl., § 1 Anm. 8 a.E.). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82
Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des …
Der sozialpolitische Zweck des Abzahlungsgesetzes, den bei Ratenzahlungskäufen besonders gefährdeten Käufer beweglicher Sachen zu schützen, verbietet eine ausdehnende Anwendung dieses Sondergesetzes auf andersgeartete Verträge (BGH NJW 1973, 2200, 2201 [BGH 03.10.1973 - VIII ZR 181/72] ; RGZ 67, 383, 386;… Ostler/Weidner AbzG, 6. Aufl., § 1 Anm. 8 a.E.). - BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers
Auch das Reichsgericht hat die Frage - allerdings mehr beiläufig - wiederholt bejaht (vgl. RGZ 67, 383, 386; 119, 64, 68; SeuffArch 75, 161).
- BGH, 03.10.1973 - VIII ZR 181/72
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schuldanerkenntnisses - Anforderungen an …
Der sozialpolitische Zweck dieses Gesetzes, den bei Ratenzahlungskäufen besonders schutzwürdigen Käufer beweglicher Sachen vor der Gefahr zu bewahren, Besitz und Nutzung der gekauften Ware zu verlieren und trotzdem an der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises festgehalten zu werden, schließt eine ausdehnende Anwendung dieses Sondergesetzes auf anders geartete Verträge und Vertragsteile aus (RGZ 67, 383, 386;… Ostler/Weidner, AbzG 6. Aufl. § 1 Anm. 21).Das Reichsgericht hat es auch in ständiger Rechtsprechung und unter Billigung des Schrifttums abgelehnt, auf den Verkauf eines Unternehmens als eines untrennbaren Ganzen die Vorschriften des Abzahlungsgesetzes deswegen ganz oder teilweise anzuwenden, weil zu dem verkauften Unternehmen neben Grundstücken, Rechten oder sonstigen unkörperlichen Werten auch bewegliche Sachen gehörten; die Natur des Abzahlungsgesetzes als eines Sondergesetzes mit eigenartiger Zweckbestimmung verbiete zu Lasten des Gläubigers eine analoge Anwendung seiner Bestimmungen, die von den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen, auf dem Gegenstand nach andersgeartete Verträge und Vertragsteile (RGZ 67, 383, 386; 144, 62; RG JW 1935, 3037;… Ostler/Weidner a.a.O. § 1 Anm. 21;… Palandt/Putzo, 32. Aufl. Vorbem. 2 b vor § 1 AbzG).
- BGH, 25.10.1979 - III ZR 182/77
Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftverpflichtung - Wirksamkeit des …
Denn das Abzahlungsgesetz erfaßt nicht den Kauf eines Inbegriffs von beweglichen Sachen und sonstigen Gegenständen, z.B. eines Unternehmens (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = NJW 1978, 1427 = WM 1978, 479;… BGH Urt. v. 3. Oktober 1973 - VIII ZR 181/72 = LM AbzG § 1 Nr. 6 = NJW 1973, 2200; RGZ 67, 383; 144, 62), um den es hier geht. - BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54
Anmeldung bei Zwangsversteigerung
Dann kann es aber auch nicht angängig sein, eine "nachträgliche Korrektur im Prozeßwege" (RGZ 67, 383) dadurch herbeizuführen, daß man die infolge unterlassener Anmeldung eingetretene Rangänderung über § 242 BGB doch wieder rückgängig macht.
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