Rechtsprechung
| RG, 08.04.1908 - Rep. I. 595/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aktiengesellschaft; Vorzugsaktien; Bezugsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 235
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.1977 - II ZR 136/76
Stimmrechtsbeschränkung durch Satzungsänderung
Wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt sein soll, so muß es sich, wie etwa nach § 237 Abs. 1 Satz 2 AktG (Zwangseinziehung), deutlich aus dem Gesetz ergeben (RGZ 77, 255, 259; 68, 235, 240). - BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58 a) Der Zweck der Berufung der Hauptversammlung muß so deutlich angegeben werden, daß sich der Gegenstand der Verhandlung erkennen läßt (vgl. RGZ 68, 235; Lang/Weidmüller, GenG § 46 Anm. 2 Abs. 2; Meyer/Meulenbergh, GenG § 46 Anm. 2).
Der Zweck der Berufung der Hauptversammlung muß so deutlich angegeben werden, daß sich der Gegenstand der Verhandlung erkennen läßt (vgl. RGZ 68, 235 ; Lang/Weidmüller, GenG § 46 Anm. 2 Abs. 2; Meyer/Meulenbergh, GenG § 46 Anm. 2).
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