Rechtsprechung
| RG, 10.10.1908 - Rep. I. 245/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtung einer Eidesweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 69, 261
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61 Mögen auch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Prozeßhandlungen im allgemeinen nicht anwendbar sein, sondern sich deren Form und Wirksamkeit nach den Vorschriften des Prozeßrechts richten (RGZ 69, 261; 81, 177; 105, 351; 135, 338), so enthält § 126 BGB - auf den auch der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts a.a.O. hinweist - über die Frage seiner unmittelbaren oder entsprechenden Anwendbarkeit hinaus eine allgemeingültige Bestimmung der Erfordernisse einer Urkunde, die schriftlicher Form bedarf.
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