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Rechtsprechung
   RG, 17.10.1908 - Rep. V. 582/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,117
RG, 17.10.1908 - Rep. V. 582/07 (https://dejure.org/1908,117)
RG, Entscheidung vom 17.10.1908 - Rep. V. 582/07 (https://dejure.org/1908,117)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1908 - Rep. V. 582/07 (https://dejure.org/1908,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verstoß gegen die guten Sitten; Mitwirkendes Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 [Gi] Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203).

    Es wäre ein von § 254 BGB nicht bezwecktes Ergebnis, wenn der Beklagte, der seinen Plan gerade auch auf dem Irrtum der Klägerin aufgebaut hat, dieser vorhalten könnte, das Opfer seiner Arglist geworden zu sein (RGZ 69, 277, 281 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der …

    Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 (Gi) Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203).
  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 112/77

    Auswirkungen der Kenntnis eines Käufers von einem Sachmangel auf den zu …

    Auf die allgemeine Frage, ob im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB bei Arglist der einen Partei überhaupt für eine Berücksichtigung eines nur leicht fahrlässigen Verhaltens der anderen Partei Raum ist, kommt es daher nicht an (vgl. RGZ 69, 277; 76, 313, 323).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 73/03

    Eigentumserwerb in der Immobiliarzwangsvollstreckung

    Daraus folgt weiter, daß der auf einer nach den Feststellungen des Berufungsgerichts rechtmäßigen Ablieferung der versteigerten Sache beruhende Eigentumserwerb des Beklagten - anders als in Fällen des § 826 BGB - nicht sogleich im Wege des Schadensersatzes gemäß § 823 Abs. 1 BGB wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. RGZ 69, 277, 279; BGHZ 100, 95, 100).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 153/68

    Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes - Erwerb eines …

    Ferner könnte der Vortrag der Kläger, wie abschließend der Tatrichter zu prüfen hat, dahin zu deuten sein, daß der Anwalt der Kläger sich im Versteigerungstermin über die Rechtslage im Irrtum befunden und daß der die Beklagte vertretende Anwalt dies erkannt hat (vgl. RGZ 69, 277, 280).
  • BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53

    Rechtsmittel

    Es sei anerkannten Rechtes, dass die Erschleichung eines Zuschlagbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig mache (RGZ 69, 277 [280]).
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