Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 01.05.1909 - V 292/08, V 369/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,401
RG, 01.05.1909 - V 292/08, V 369/08 (https://dejure.org/1909,401)
RG, Entscheidung vom 01.05.1909 - V 292/08, V 369/08 (https://dejure.org/1909,401)
RG, Entscheidung vom 01. Mai 1909 - V 292/08, V 369/08 (https://dejure.org/1909,401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1909,401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 100/54

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Reichsgericht in RGZ 150, 140 [143] betont: "Den in § 249 BGB ausgesprochenen Grundsatz, daß Schadensersatz durch Herstellung des Zustandes zu leisten ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, können die Gerichte nur soweit verwirklichen, als ihre Befugnisse überhaupt reichen." Zu billigen sind auch seine weiteren Ausführungen in derselben Entscheidung: "Die vorbeugende Unterlassungsklage beschränkt sich auf den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und kann kein Mittel bilden, Beamte auf Unterlassung künftiger Amtshandlungen in Anspruch zu nehmen." Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich das Verbot gegen den Staat selbst, gegen einen Beamten oder gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet, sofern dieser die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vom Staat übertragen worden ist, denn insoweit tritt sie an die Stelle des Staates (RGZ 71, 44 [47]), und ebenso ist es, wie bereits ausgeführt, nicht entscheidend, ob es sich um das Verbot einer obrigkeitlichen oder einer sonstigen Betätigung im Rahmen des öffentlichen Rechts handelt (…Rosenberg a.a.O. 38).

    Es liegt allein bei der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, in welcher Weise sie ihrer Pflicht zur fachlichen Betreuung ihrer Mitglieder nachkommen zu müssen glaubt, ohne daß ordentliche Gerichte zum Eingreifen berechtigt sind (so für den damaligen Reichsinnungsverband RGZ 162, 181 [191]; ähnlich bezüglich der Landwirtschaftskammern RGZ 71, 44 [48]).

  • KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08

    Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur …

    Geschäftsnummer: (4) 1 Ss 453/08 (292/08) .
  • EGMR, 28.04.2020 - 26278/07

    OBRADOVIC v. SERBIA and 1 other application

    On 17 March 2010 the Constitutional Court found that the Valjevo District Court had breached the right to a fair wage of an appellant (Už. 292/08), who had been in the same legal situation as the appellant referred to in paragraph 42 above.
  • EGMR, 28.06.2011 - 31303/08

    [ENG]

    ÚS 369/08.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht