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Rechtsprechung
   RG, 18.11.1909 - Rep. IV. 666/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,53
RG, 18.11.1909 - Rep. IV. 666/08 (https://dejure.org/1909,53)
RG, Entscheidung vom 18.11.1909 - Rep. IV. 666/08 (https://dejure.org/1909,53)
RG, Entscheidung vom 18. November 1909 - Rep. IV. 666/08 (https://dejure.org/1909,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erbunwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67

    Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben - …

    Die Fälschung eines Testaments hat die Erbunwürdigkeit auch dann zur Folge, wenn der Fälscher damit möglicherweise den wahren letzten Willen des Erblassers verwirklicht hat (Abweichung von RGZ 72, 207).

    Der Revision ist zuzugeben, daß das Reichsgericht (RGZ 72, 207 mit näherer Begründung, sowie RGZ 81, 413) den Eintritt der Erbunwürdigkeit verneint hat, wenn der Fälscher mit der Anfertigung des Testaments den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war.

    Das Reichsgericht hat dabei in RGZ 72, 207, in welchem Fall der Erblasser seine Frau in einem formungültigen Testament zur Alleinerbin eingesetzt und diese zwei gleichlautende Testamente hergestellt hatte, im wesentlichen erwogen, auch der Tatbestand des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB (Urkundenfälschung) sei eine - mittelbare - Verfehlung gegen den Erblasser, der sie nach § 2343 BGB mit der Wirkung, daß eine Anfechtung durch Erbunwürdigkeitsklage ausgeschlossen werde, verzeihen könne.

  • BGH, 18.05.1972 - V BLw 6/72

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Streit um die Wirksamkeit bzw. …

    Die insoweit abweichende Ansicht des früheren Reichsgerichts (RGZ 72, 207) könne nicht übernommen werden.
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