Rechtsprechung
| RG, 02.07.1910 - Rep. V. 454/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 74, 87
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.10.2018 - V ZR 81/18
Berechnung einer Überbaurente
Es handelt sich vielmehr um einen Wertausgleichsanspruch (vgl. RGZ 74, 87, 90; OLG Köln, NJW-RR 2003, 376, 377;… MüKoBGB/Brückner, 7. Aufl., § 912 Rn. 31;… Soergel/Baur, BGB, 13. Aufl., § 912 Rn. 19;… Staudinger/Roth, BGB [2016], § 912 Rn. 46). - BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70
Überbaurente
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Streit darüber, ob die Rente beim Überbauen unbebauten Geländes (wie es den Normalfall bildet), insbesondere von Ruinengrundstücken, lediglich nach dem Wert des überbauten Grund und Bodens im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung auszurichten ist (LG Bochum, MDR 1959, 128 [LG Bochum 23.09.1958 - 5 S 256/58] = DRspr I (150) 101 c;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet usw., 5. Aufl. § 24 III 4 S. 486/487;… Westermann, Lehrbuch des Sachenrechts, 5. Aufl. § 64 III 3;… Baur bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 912 Rdn. 18; vgl. RGZ 74, 87, 90/91) oder ob der Wegfall anderweitiger Bebauungsmöglichkeit werterhöhend zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt - nicht Celle - ZMR 1964, 119, vgl. Berichtigung ZMR 1967, 22;… vgl. Palandt/Degenhart, BGB 30. Aufl. § 912 Anm. 5). - LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
Sachenrecht: Nutzungsentschädigung für einen durch Überbau genutzten …
Rn. 17 Wenn - wie hier - im Falle des rechtmäßigen Überbaus eine Entschädigungsregelung fehlt, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob eine Überbaurente nicht gezahlt werden soll; anderenfalls ist anzunehmen, dass die Beteiligten jedenfalls die gesetzliche Rechtsfolge des § 912 Abs. 2 BGB gewollt haben (vgl. RGZ 74, 87;… Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 68 mwN). - LG Rostock, 31.07.2015 - 1 S 99/14
Grenzüberbau - Veränderung eines bereits vorhandenen nicht überbauenden Gebäudes
Wenn - wie hier - im Falle des rechtmäßigen Überbaus eine Entschädigungsregelung fehlt, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob eine Überbaurente nicht gezahlt werden soll; anderenfalls ist anzunehmen, dass die Beteiligten jedenfalls die gesetzliche Rechtsfolge des § 912 Abs. 2 BGB gewollt haben (vgl. RGZ 74, 87;… Staudinger/Roth, aaO., § 912 Rn. 68 mwN). - BGH, 22.04.1955 - V ZR 23/54
Rechtsmittel
Es ist richtig, dass dieser Rechtsgedanke der von der Anschlussrevision angeführten Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 74, 87 entnommen werden kann, wenn dort auch der Antrag auf Entfernung des Überbaues nicht selbst Gegenstand des Revisionsverfahrens war.
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