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Rechtsprechung
   RG, 29.09.1910 - Rep. VI. 285/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,252
RG, 29.09.1910 - Rep. VI. 285/09 (https://dejure.org/1910,252)
RG, Entscheidung vom 29.09.1910 - Rep. VI. 285/09 (https://dejure.org/1910,252)
RG, Entscheidung vom 29. September 1910 - Rep. VI. 285/09 (https://dejure.org/1910,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Form der Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.05.2022 - XII ZR 8/22

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Einstellung der …

    Von der in der Beschwerdebegründung angeführten Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1910 (RGZ 75, 1, 3 f.) unterscheidet sich die vorliegende Sachverhaltskonstellation schon deshalb, weil die Unterschrift von M. G. unter dem Firmenstempel neben ihrer Erklärung in fremdem Namen (als Geschäftsführerin der GmbH) nicht zugleich eine Erklärung in eigenem Namen, sondern vielmehr eine weitere Erklärung in fremdem Namen (als Vertreterin von U. S.) decken soll.
  • KG, 06.10.2003 - 8 U 289/02

    Gewerberaummiete: Sittenwidrigkeit einer Staffelmietvereinbarung für ein …

    Auch die in § 766 BGB erforderte schriftliche Bürgschaftserklärung unterliegt den Auslegungsregeln des § 133 BGB, und zwar auch bezüglich der Bedeutung der unter ihr befindlichen Unterschriften (RGZ 75, 1 ff).

    Aus dem Zusatz "für die ... GmbH" lässt sich zwar schließen, dass die Unterzeichnende für die Gesellschaft eine Erklärung abgeben wollte, nicht aber, dass dies die alleinige Bedeutung ihrer Unterschrift auch dann sein müsste, wenn - wie hier - der Text der Urkunde für das Entgegengesetzte spricht (RGZ 75, 1 ff).

  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00

    Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in …

    Demgegenüber ist jedoch mit Rücksicht darauf, daß im Mandatsvertrag auch Pflichten der Gesellschafter bzw. der Anteilseigner geregelt werden und der Beklagte zu 2 selbst diesem Personenkreis angehört hatte, eine Auslegung dahin möglich, daß er sich mit der Unterschriftsleistung auch selbst vertraglich binden wollte (vgl. RGZ 75, 1, 3 f).
  • BGH, 12.06.1997 - IX ZR 172/96

    Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter zur Klage einer …

    Daß eine Willenserklärung zugleich in fremdem und in eigenem Namen abgegeben werden kann, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (vgl. RGZ 75, 1, 3; 127, 103, 105;… BGH, Urt. v. 23. März 1988 - VIII ZR 175/87, NJW 1988, 1908, 1909 f, BGB -RGRK/ Steffen, 12. Aufl. § 164 Rdn. 5;… MünchKomm-BGB/Schramm, 3. Aufl. § 164 Rdn. 110;… Palandt/Heinrichs, BGB 56. Aufl. § 164 Rdn. 15).
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