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Rechtsprechung
   RG, 12.01.1911 - Rep. IV. 721/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,182
RG, 12.01.1911 - Rep. IV. 721/09 (https://dejure.org/1911,182)
RG, Entscheidung vom 12.01.1911 - Rep. IV. 721/09 (https://dejure.org/1911,182)
RG, Entscheidung vom 12. Januar 1911 - Rep. IV. 721/09 (https://dejure.org/1911,182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 124
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Nürnberg, 22.05.1979 - 7 UF 280/78

    Voraussetzungen des Getrenntlebens im gemeinsamen Haushalt; Zuweisung der …

    Maßgebend hierfür sind die Lebens- und damit auch die Einkommensverhältnisse der Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung; an späteren Einkommens Verbesserungen des Antragstellers nimmt die Antragsgegnerin also nicht teil (RGZ 75, 124, 126 ff).

    Sein gegenwärtiges Einkommen, nach dem sich seine Leistungsfähigkeit beurteilt (RGZ 75, 124 ff) beträgt monatlich 1.746,46 DM (1.471,46 + 275); der durchgeführte Versorgungsausgleich bewirkt derzeit noch keine Verminderung seines Altersruhegelds, weil die Antragsgegnerin noch nicht rentenbezugsberechtigt ist (§ 83 a Abs. 4 Satz 2 AVG).

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 78/84

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch erst nach der Scheidung …

    Die Beurteilung in diesem Rahmen ist wesentlich Sache der tatrichterlichen Würdigung und daher in der Revision nur beschränkt nachprüfbar (vgl. auch RGZ 75, 124, 128).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80

    Nachehelich Unterhaltspflicht des Ehegatten zur Gewährung eines angemessenen …

    So sind in der Rechtsprechung des Reichsgerichts die allein vom Besoldungsdienstalter abhängigen Gehaltserhöhungen der Beamten berücksichtigt worden (RGZ 75, 124, 126).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 23/83

    Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung eines Unterhaltsanspruches nach Scheidung …

    Die Frage, ob und in welchem Maße in diesen Fällen mit der eingetretenen Einkommensverbesserung gerechnet werden konnte, ist wesentlich Sache der tatrichterlichen Würdigung und in der Revision daher nur beschränkt nachprüfbar (vgl. auch RGZ 75, 124, 128).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.1982 - 6 UF 45/81
    Diese Auffassung beruht auf der Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Januar 1911 (RGZ 75, 124), wonach nur solche Erhöhungen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu berücksichtigen sind, mit denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
  • OLG Nürnberg, 14.07.1981 - 7 UF 121/81
    Es ist damit auf das Jahr 1979 abzustellen; an späteren Einkommensverbesserungen des Beklagten nimmt die Klägerin nicht teil (RGZ 75, 124 ff; BGH FamRZ 1980, 770 f = BGHF 2, 113; 1981, 241 f = BGHF 2, 395).
  • OLG Nürnberg, 31.03.1981 - 7 UF 2792/80
    Das entspricht jedoch nicht der in § 58 EheG getroffenen und fortgeltenden (Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des 1. EheRG) Bestimmung, nach der die Einkommensverhältnisse in dem Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (vgl. BGH FamRZ 1980, 770 = BGHF 2, 113); sie schließt grundsätzlich aus, daß der geschiedene Ehegatte an den nachträglichen Einkommenssteigerungen, die über den Kaufkraftschwund hinausgehen, teilhat (so schon RGZ 75, 124; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Tz. 4.3. der Leitlinien 1981).
  • OLG Nürnberg, 04.08.1980 - 7 WF 1761/80

    Abänderungsverlangen bezüglich einer Unterhaltsverpflichtung; Aussetzung eines …

    b) Grundlage des Vergleichs war entgegen § 58 Abs. 1 EheG, wonach sich die Höhe des angemessenen Unterhalts der Beklagten nach den Einkommensverhältnissen der Parteien in dem Zeitpunkt der Scheidung bestimmt (RGZ 75, 124, 126 ff), das von dem Kläger bei Vergleichsschluß, also im Juli 1977, erzielte Renteneinkommen von rund 1.560 DM; dies ergibt sich eindeutig daraus, daß dieses Einkommen lückenlos ermittelt wurde, während hinsichtlich der Verhältnisse der Parteien im März 1976 jeder nähere Sachvortrag und jede Aufklärung unterblieb.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1980 - 6 UF 83/79
    Die Identität wird zum Beispiel verneint von RGZ 75, 124; RG JW 1914, 356; 1919, 502; OLG Hamm NJW 1978, 1355; FamRZ 1980, 149; OLG Karlsruhe NJW 1979, 822; KG FamRZ 1979, 822; Hübner in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 1360 Rdn. 40 und § 1361 Rdn. 28 M; Ronke in Erman, BGB 6. Aufl. § 58 EheG Rdn. 58; Hoffmann/Stephan, EheG 2. Aufl. § 58 Rdn. 65 ff; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 442; Schumann/Leipold in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. III 2 Fn. 82; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 621 Rdn. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl. § 323 Anm. 2 A; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl.
  • BGH, 27.10.1959 - VI ZR 157/58

    Rechtsmittel

    Hierüber besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit (vgl. RGZ 75, 124, 127; 83, 65, 67; 86, 377, 381; 145, 302, 307;… Baumbach/Lauterbach, 25. Aufl. Anm. 2 D;… Stein/Jonas/Schönke, 18. Aufl. Anm. II 3; Wieczorek, Anm. B II, B II b und B II b 1, sämtlich zu § 323 ZPO;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 153 II 2 [S. 736];… Schönke/Schröder/Niese, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 75 III 2 a [S. 346]).
  • OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
  • OLG Nürnberg, 28.04.1981 - 7 UF 61/81

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Berechnung eines Unterhaltsanspruchs

  • BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 458/63
  • OLG Nürnberg, 01.12.1980 - 7 WF 2714/80

    Umfang des zu gewährenden nachehelichen Unterhalts, wenn die Ehe aufgrund des …

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