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Rechtsprechung
   RG, 06.03.1911 - Rep. IV. 328/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,295
RG, 06.03.1911 - Rep. IV. 328/10 (https://dejure.org/1911,295)
RG, Entscheidung vom 06.03.1911 - Rep. IV. 328/10 (https://dejure.org/1911,295)
RG, Entscheidung vom 06. März 1911 - Rep. IV. 328/10 (https://dejure.org/1911,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wegfall der Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 361
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - L 14 AS 3260/14

    Erstattung - Verjährung - Verwirkung - Entreicherung

    Der Begriff "Wegfall der Bereicherung" ist dabei nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen (so schon RGZ 75, 361 ; 141, 310 ; BGH, Urteil vom 24. Juni 1963 - VII ZR 229/62 - <NJW 1963, 1870> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Jedenfalls besteht Übereinstimmung darüber, daß die Frage des Wegfalls der Bereicherung nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Erwägungen zu beantworten ist und sich nach dem Vergleich des Vermögens Standes beim Empfang der Leistungen und im Zeitpunkt der Rückforderung richtet (vgl. RGZ 75, 361 und 141, 310; BGH, ZBR 1959 S. 18; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1960 - VIII C 84.59 - DVBl. 1961 S. 336 = ZBR 1961 S. 121; Plog-Wiedow, Rd.Nr. 22 zu § 87 BBG; vgl. ferner auch Erman, 2. Aufl., Erl.
  • VG Greifswald, 27.05.2025 - 6 A 1772/23

    Rückforderung überzahlter Beihilfe

    Anders als bei überzahlter Besoldung, bei der zumeist vom Verbrauch durch den Beamten in der allgemeinen Lebensführung auszugehen seien wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 3. Oktober 1913 - III. 228/13 -, RGZ 75, 361, 362), wird die überzahlte Beihilfe als zweckgerichtete Leistung im Regelfall zur Tilgung eines höheren Bruchteils der angefallenen Behandlungsverbindlichkeiten Verwendung finden.

    Nach wirtschaftlicher Betrachtung ist der Betrag noch im Vermögen vorhanden (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 3. Oktober 1913 - III. 228/13 -, RGZ 75, 361, 362; ferner anschaulich VG München…, Urteil vom 25. August 2022 - M 17 K 19.2634 -, juris Rn. 53).

  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001

    Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von …

    Der Begriff "Wegfall der Bereicherung" ist dabei nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 15/91, Buchholz 239.2 § 49 SVG Nr. 4; RGZ 75, 361 ; 141, 310 ; BGH, U.v. 24.6.1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870).
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00146

    Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe wegen unrichtiger Abrechnungen

    Der Begriff "Wegfall der Bereicherung" ist dabei nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 15/91, Buchholz 239.2 § 49 SVG Nr. 4; RGZ 75, 361 ; 141, 310 ; BGH, U.v. 24.6.1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870).
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