Rechtsprechung
| RG, 08.04.1911 - Rep. V. 328/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Freibad als Eigentumsstörung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 76, 130
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22
Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel
Danach sind unter Einwirkungen zunächst nur sinnlich wahrnehmbare, wenn auch unwägbare Einwirkungen zu verstehen, die entweder auf das Grundstück und die dort befindlichen Sachen schädigend einwirken, oder auf dem Grundstück sich aufhaltende Personen derart belästigen, dass ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen wird (so das Reichgericht für eine dem Hause der damaligen Klägerin zugewandten Seite eines Umkleideraums in einem Freibad (RG, Urt. v. 08.04.1911, Az.: V 328/10, RGZ 76, S. 130 ff. (131/132)).Er entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG, Urt. v. 27.02.1902, Az.: V 403/01, RGZ 50, S. 225 ff. (228);… RG, Urt. v. 09.04.1904, Az. V 15/04, RGZ 57, S. 239 f. (240); RG, Urt. v. 08.04.1911, Az.: V 328/10, RGZ 76, S. 130 ff (131/132) und einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (vgl. z. B. Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rn. 12 und Staudinger/Roth, BGB (2022), § 906, Rn. 130), MünchKomm/Brückner, BGB, 8. Aufl. 2020, Rn. 58).
- OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16
Reiss-Engelhorn-Museen
Andererseits sollen bloße ideelle Einwirkungen (von außen nicht wahrnehmbarer Bordellbetrieb, nackt im Garten herumlaufender Nachbar) nicht genügen (…vertiefend Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 1004 Rn. 76; so auch der Bundesgerichtshof für die Verletzung lediglich des ästhetischen Empfindens BGHZ 56, 396 [richtig: BGHZ 51, 396 - d. Red.] [398: "Eine Anwendung der genannten Bestimmung auf solche ideellen Einwirkungen würde zu einer uferlosen und damit unvertretbaren Ausweitung führen."]; vergleiche auch BGHZ 54, 56 [61]; BGH NJW 1975, 170; RGZ 76, 130 [133]). - BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82
Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen
Die Bezugnahme des BerGer. auf die vom RG in anderem Zusammenhang lediglich beispielhaft aufgeführten Lichtreflexe (RGZ 76, 130 (132)) geht ebenso fehl wie der Hinweis auf die vom RG behandelten Stromeinflüsse (RGZ 133, 342 (346)), die von einer elektrisch betriebenen Bahnlinie ausgingen.
- BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84
"bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische …
Bei der Anwendung dieser Vorschrift auf das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn hat sich bereits das Reichsgericht an dem Einwirkungsbegriff des § 906 BGB orientiert und ausgesprochen, daß der sich gestört fühlende Grundstückseigentümer nur solche vom Nachbargrundstück ausgehende Einwirkungen verbieten könne, die entweder auf das Grundstück und die dort befindlichen Sachen schädigend einwirkten oder auf dem Grundstück sich aufhaltende Personen derart belästigten, daß ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen werde; hingegen sollen die §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB nicht eingreifen, wenn auf dem Nachbargrundstück nur das Schamgefühl oder das ästhetische Empfinden verletzende Vorgänge sichtbar werden (grundlegend RGZ 76, 130, 131/132). - BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65
Immaterielle Immissionen
Danach sind unter Einwirkungen zunächst nur sinnlich wahrnehmbare, wenn auch unwägbare Einwirkungen zu verstehen, die entweder auf das Grundstück und die dort befindlichen Sachen schädigend einwirken oder auf dem Grundstück sich aufhaltende Personen derart belästigen, daß ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen wird (RGZ 76, 130, 131/132;… BGB RGRK a.a.O. § 906 Anm. 2 a und c).Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 50, 225, 228; 57, 239, 240; 76, 130, 131/132) und der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (…Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rdn. 12;… BGB RGRK a.a.O.;… Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 906 Anm. 3;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 38 I 1 d;… grundsätzlich auch Erman, 4. Aufl. § 906 Anm. 3 und Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 36 I 1 a) angeschlossen, wonach sogenannte ideelle oder immaterielle Immissionen, als welche die Darbietung eines häßlichen oder abstoßenden Anblicks bezeichnet wird, keine Einwirkungen im Sinne des sachenrechtlichen § 906 BGB darstellen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch vielmehr fremd sind.
- OLG Zweibrücken, 29.01.2001 - 7 U 161/00
Nachbarschutz gegenüber Immissionen; Lichtstrahlen am Himmel als hinzunehmende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 26.08.2024 - 16 U 143/22
Unterlassungsansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums (Störerhaftung); …
In der Rechtsprechung sind zahlreiche Fälle anerkannt, in denen einem Unternehmen im Rahmen der Störereigenschaft des § 1004 BGB störendes Verhalten Dritter zugerechnet wird (z.B. sind als betriebstypisch einem Club auch Geräusche zuzurechnen, die die Gäste durch das An- und Abfahrten mit Kraftfahrzeugen, häufiges Hupen und durch Unterhaltungen im Freien verursachen (BGH, Urteil vom 07. April 2000 - V ZR 39/99, BGH WM 2000, 1957, 1958, Urteil vom 11. Juli 1962 - III ZR 55/62, BGH NJW 1963, 2020); Tennisplatzbetreiber sind für den Spiellärm (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82, MDR 1983, 467) und Betreiber eines Freibads für den Lärm von Badegästen (RG, Urteil vom 08. April 1911 - V 328/10, RGZ 76, 130-133) verantwortlich;… Beeinträchtigungen von Kunden eines Drogenhilfezentrums an Nachbargrundstücken durch Betreten und Verunreinigung sind diesem zuzurechnen (BGH Urteil vom 07. April 2000, a.a.O.); ein Verkehrsunternehmen, das eine Bushaltestelle ohne genügend große Wartefläche betreibt, ist als Störer verantwortlich, wenn die Fahrgäste in den Türeingang ausweichen, diesen behindern und beschmutzen (BGH, Urteil vom 21. September 1960 - V ZR 89/59, NJW 1960, 2335).. - OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 9 U 68/90
Weisser Anstrich des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück als Einwirkung auf das …
Die Kläger haben sich zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs ohne Erfolg auf die Entscheidung des Reichsgerichts (in RGZ 76, 130, 131, 132) berufen. - KG, 11.09.1987 - 24 W 2634/87
Anspruch auf Unterlassen psychischer Beeinträchtigungen gegen andere …
Erforderlich ist immer, daß zumindest ein körperliches Unbehagen beiden durch die Immissionen unmittelbar betroffenen Personen hervorgerufen wird (ständige Rechtsprechung seit RGZ 76, 130, 132; zuletzt BGHZ 95, 307, 309 = NJW 1985, 2833;… Medicus in Münchner Kommentar 2. Aufl., § 1004 Rdn. 30;… Gursky in Staudinger 12. Aufl., § 1004 Rdn. 55).
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